top of page
Anchor 2
Quellen und weiterführende Literatur anzeigen...
Button

Filler text ...  is a clean and stylish font favored by designers. It's easy on the eyes and a great go to font for titles, paragraphs & more.

Weniger anzeigen...

Aktualisiert: 9. Jan. 2021




1

„Fluchtursachen bekämpfen“ – eine sehr beliebte Formel unter europäischen Politikern. Sie kann wieder und wieder verwendet und umgekehrt werden – gerade als Berechtigung für die immer weitere Einschränkung des in der Genfer Konvention und den meisten Grundgesetzen verankerten Asylrechts. Auf der Webseite der deutschen Bundesregierung zum Beispiel ist zu lesen:


Wir Deutschen wissen aufgrund unserer Ver­gangen­heit, welches Leid hinter jedem einzelnen Flüchtlings­schicksal steckt. Aber wir können die Not von Bürgerkriegen und anderen humanitären Katastrophen nicht hier in Deutschland lösen. Umso wichtiger ist es, die Hilfe vor Ort zu verstärken und den Menschen in ihrer Heimat bessere Lebens­perspektiven zu geben. […] Die internationale Gemein­schaft stellt daher zum Beispiel rund elf Milliar­den US-Dollar bereit, um den Menschen in den Krisen­gebieten in und um Syrien eine Bleibe­perspektive zu geben. Das hat eine Geber­konferenz am 4. Februar 2016 in London be­schlossen. Diese Hilfen wurden bei einer zweiten Syrien-Konferenz in Brüssel 2017 noch einmal aufgestockt.“¹

Solche Aussagen weisen auf eine Verlagerung der innenpolitischen Verantwortung für politische Geflüchtete zur Schaffung von Bleibeperspektiven im Herkunfts­land selbst hin, die hier in Bezug auf Syrien benannt werden. Im Inneren der Bundesrepublik werden derzeit hingegen drastische Gesetzesänderungen vorgenommen, wie etwa das jüngst in Kraft getretene „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“. Dieses soll Abschiebungen vereinfachen. Menschen mit einem Status von „ungeklärter Identität“ sollen „zur Verantwortung“ gezogen werden und zudem durch Kürzungen der Sozial­leistungen unter das Existenzminimum gedrängt werden. Entgegen dem im EU-Recht verankerten Trennungsgebot, sollen nun 500 neue Haftplätze in Justizvollzugs­anstalten für Asylbewerber geschaffen werden. Weiterhin droht nun Beamten, etwa Anwälten, die Abschiebetermine weiter­geben, bis zu 5 Jahren Haft.


Währenddessen findet im Mittelmeerraum, in dem die staatliche Seenotrettung seit ­Jahren eingestellt wurde, die Nor­malisierung des in den meisten Gesetzen der Welt verurteilten Mords auf Unterlass ihren Höhepunkt. Vor unseren Augen ertranken nach Angaben des UNHCR-Berichts im vergangenem Jahr (2018) im Schnitt jeden Tag sechs Menschen bei dem Versuch, das Mittelmeer zu überqueren.


In Europa spitzt sich die Krise des Verfalls der grundsätzlichen menschlichen Werte zu, deren Symptome die Kriminalisierung von Seenotrettung, die Übergabe von Verantwortung an die libysche Küstenwache, ihre Finanzierung, Ausbildung und Ausrüstung durch Italien und die EU sind. Als Pointe dieses Zynismus findet gleichzeitig eine massive Investition der EU in externalisierte Grenzen statt, die, etwa im Fall der Unterstützung des Grenzschutzes im Sudan durch die „Rapid Support Forces“ (RSF), bis zur indirekten Kollaboration mit terroristischen Milizen reicht, denen unzählige Verbrechen gegen die Menschenrechte vorgeworfen werden.²

Bei dieser höchst widersprüchlichen Politik der Abschottung, in die auf EU-Ebene oft weit mehr investiert wird als in humanitäre Hilfe³, begeben sich die parlamentarischen Demokratien Europas in Abhängigkeit brutaler Diktaturen – mit dem Ziel, die Grenzen um jeden Preis dicht zu halten. Sie haben somit als Komplizen an Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit Teil.


Wie kann angesichts dieser Politik das Finanzieren einer Bleibeperspektive in Kriegs­gebieten eine dauerhafte Lösung sein? Wie kann nachhaltiger Frieden gefordert werden, ohne auf politischer Ebene eine klare Position zu Gunsten dieses Friedens zu beziehen? Und impliziert Letzteres nicht in erster Linie den Schutz derjenigen, die diesen Frieden einfordern?


Wie ich am Beispiel Syriens zeigen will, ist humanitäre Hilfe vor Ort zur „Bekämpfung der Fluchtursachen“ und zur Förderung von nachhaltigem Frieden keineswegs ausreichend – beson­ders wenn sie den politischen Oppositionellen nur in den seltensten Fällen zukommt. Sie kann als Minderung von Leid eine Übergangslösung sein. Sie garantiert im Falle Syriens jedoch keinen nachhaltigen Schutz und eröffnet keineswegs sichere Bleibeperspektiven.


Allgemein lassen sich die Ursachen von Flucht nicht einfach mit einem quantitativen Mangel an Reichtum erklären. Flucht hat meist politische Ursachen, die von globalen Faktoren abhängig sind. Dies trifft sowohl für Klima­-bedingte Konditionen als auch für Diktaturen zu, bei denen die Ressourcen nicht gerecht verteilt sind, Bevölkerungsgruppen diskriminiert werden und es kein Mit­bestimmungsrecht der Bevölkerung gibt. Die „Bekämpfung von Fluchtursachen“ muss daher vor allem auf politischer Ebene stattfinden. Wie diese jedoch erreichen, ohne eine Mitbestimmung derjenigen, die selbst betrof­fen sind und den Mut hatten, etwas gegen ihr Schicksal zu unternehmen? Wie nachhaltigen Frieden und hierfür eine politische Ermächtigung einfordern, ohne denjenigen eine Stimme zu geben, die diese als einzige selbst einfordern können?


Kinderzeichnung in Geflüchtetenunterkunft (Wasil Schauseil)


Die zuvor beschriebene Tendenz der deutsch­en und europäischen Migrationspolitik scheint mit einer ignoranten Doktrin der Angst all ihre Kräfte zum Rückgängigmachen der „Flüchtlingskrise“ bündeln zu wollen, anstatt sich ganzheitlich mit ihr auseinanderzusetzen. Das Angebot der „Freiwilligen Rückkehr“ etwa richtet sich zum heutigen Datum zwar noch nicht an syrische Geflüchtete; seit April 2019 wurden jedoch immer mehr Fälle bekannt, in denen Syrer*innen kein subsidiärer Schutz erteilt, sondern in ihren Fällen lediglich ein Abschiebeverbot erteilt wurde. Dies schließt sie aus vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens aus, da es ihnen kaum erlaubt ist, Sozial­leistungen in Anspruch zu nehmen, geschweige denn ihre Familie nach­zuholen.⁴ Gerade solche Maßnahmen schwächen diejenigen, die aus dem politischen Exil heraus die Möglichkeit hätten, die politische Situation im eigenen Land zu verändern und für nachhaltigen Frieden zu kämpfen; sie versetzen die politischen Subjekte dieser Länder in prekäre Situationen und machen sie somit mundtot. Wenn sie nicht die Möglichkeit haben, als gleichberechtigte Bürger am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und weiterhin um ihre Existenz kämpfen müssen, wie sollen sie dann die politischen Rechte im eigenen Land zurückfordern? Wie kann dann eine Regierung durch zivil­gesellschaftliche Macht erkämpft werden, die die Vorbedingung für nachhaltigen Frieden ist?


2

Um diese Fragen zu verfolgen, ist zunächst eine Analyse der Situation von einem Standpunkt der Solidarisierung mit denjenigen notwendig, die sich dem Kampf um die Ermächtigung der Zivilbevölkerung in Syrien verschrieben haben.


Der Syrienkrieg ist in Europa oft in das Narra­tiv eines Glaubenskriegs hinein­gezwängt worden; als Ursache für die Zersplitterung der Revolution wurden Glaubens­konflikte und ethnische Differenzen in den Vordergrund geschoben. Der promi­nente französische Islam-Wissenschaftler Gilles Keppel schreibt etwa:


„Im Gegensatz zu dem, was an der südlichen Mittelmeerküste geschah, wurden die umstrittenen Regime nicht gestürzt, weil die konfessionellen Solidaritäten – hauptsächlich in Bahrain und in Syrien – sie schützten und den Aufstand daran hinderten, sich in einer breiten „Bewegung der Begeisterung“ zu entfalten, die diese religiösen Spaltungen überschritten hätte.“⁵

Diese Sichtweise jedoch tendiert oft dazu, Ereignisse – und damit auch Handlungsmöglichkeiten in Bezug auf den Syrienkonflikt – zu verschleiern. Es ist wahr, dass die unterschiedlichen Glaubensrichtungen und Ethnien im Konflikt eine Rolle der Zersplitterung gespielt haben. Wichtig ist es jedoch, zu betonen, dass diese durch das Assad-Regime politisch gewollt war und in vielen Fällen manipuliert und vorangetrieben wurde.


In den kurdischen Städten Amûde und Serê Kaniyê zum Beispiel fanden im Frühling 2011 fast zeitgleich mit den Protesten von Dar‘à, die heute meist als Beginn der syrischen Revolution angesehen werden, Proteste gegen das Regime statt, die sich explizit auf Proteste in anderen Teilen Syriens bezogen. Bashar Al-Assad hat diese unter anderem mit dem Dekret Nr. 49 beruhigen wollen, das den ajànib, denjenigen Kurden, die zuvor als Ausländer bezeichnet wurden, das Recht auf die syrische Staatsbürgerschaft gab. Dies jedoch verhinderte nicht, dass sich die Partei Komita Tensîqe (Zukunftsbewegung Azadi und Yekiti) der kurdischen Unabhängigkeitsbewegung weiterhin den Protesten anschloss. Ein wichtiger Repräsentant dieser Einigung war Mishal At-Tummu, der jedoch nach mehreren versuchten Anschlägen auf ihn am 7. Oktober 2011 von vier Männern in Qamislo erschossen wurde. Es ist bis heute nicht geklärt, ob hinter diesem Mord das Assad-Regime steht.


„Faktum ist, dass das Regime ein lebhaftes Interesse an der Beseitigung eines wichtigen Vermittlers zwischen kurdischer und arabischer Opposition hatte, sich theoretisch aber auch kurdischer Männer betätigt haben könnte“,

schreibt Thomas Schmidinger in seiner Arbeit zur Revolution in den kurdischen Teilen Syriens.⁶

Auch um die Spaltung zwischen Sunniten und Alawiten bemühte sich das Assad-Regime stetig, indem es etwa Minderheiten im Militär besonders vertrauliche Aufgaben zuwies, die es Sunniten nicht zutraute, oder dadurch, dass in den Gefängnissen schon seit den 1970er Jahren bessere Haftbedingungen für Alawiten als für Sunniten herrschten.⁷


Für den syrischen Journalisten Maher Massoud wird Konfessionalismus (sectarianism) erst zum Problem, wenn er politisch ausgenutzt wird, wie es in Syrien der Fall war. Er schreibt:


„Ethnic and religious pluralism in a society is not a problem in itself; rather, it is a manifestation of cultural diversity and social wealth. I argue that this pluralism becomes a problem only when it is governed by an oligarchic or tyrannical political system that elevates distinctions of cultural differences to the level of political privileges for the sake of its own sur­vival. In doing so, this political system or regime defines itself as a judge and ruler between and over sects.“⁸

Massoud vergleicht Konfessionalismus (sectarianism) mit Rassismus und kritisiert, dass dieses Konzept von Politiker*innen weitgehend genutzt wird, ohne hinterfragt zu werden.⁹ Wenn der politisch motivierte Anteil dieser Spaltung in Vergessenheit gerät, wird eine gerechte Positionierung zugunsten des Anteils der Zivilbevölkerung, der libertäre Forderungen trägt und politische Mitbestimmungs­rechte fordert – die Vorbedingungen für nachhaltigen Frieden sind – schwer. Es ist hier notwendig, gegen das oft auch in linken Kreisen reproduzierte Vorurteil, die syrische Revolution sei vor allem ein islamistisch-extremistisch motivierter und gewaltbereiter Aufstand gewesen, an einige Aspekte der Geschichte dieser Revolution zu erinnern – denn dieses Vorurteil spielt dem Assad-Regime und denjenigen, die sich gern mit diesem arrangieren würden, geradezu in die Hände.


Wie Leila Al-Shami und Robin Yassin-Kassab in ihrem Artikel „Militarisation and Liberation“¹⁰ schreiben, versuchte ein großer Teil der protestierenden Menschen in Syrien in beachtlicher Organisation das Regime auf friedliche Art und Weise zu stürzen. Hierfür sind etwa die Local Council Centers (LCCs), zivile Einrichtungen der Opposition, als Beispiel zu nennen. Diese übernahmen unter anderem den Schutz von Protestierenden, wenn sie auf Demonstrationen Gewalt ausgesetzt waren und nicht in die öffentlichen Krankenhäuser konnten, da ihnen dort die direkte Verhaftung und Inhaftierung durch das Regime drohte. Ein in sozialen Medien weit verbreiteter Post beschreibt zu Zeiten des friedlichen Beginns der Revolution die Wichtigkeit dessen, dass diese durch eine zivile und gewaltlose Opposition geleitet werde:

„If an armed confrontation or inter­national military intervention becomes a reality, it will be virtually impossible to establish a legitimate foundation for a proud future Syria.“¹¹

Dass die Opposition gegen das Regime zu Beginn vor allem eine zivile und gewaltlose war, erklärt auch die Wut vieler Aktivist*innen, als im Juni 2012 der Head of peacekeeping der UN die Situation Syriens als Bürgerkrieg beschrieb. Wie es Al-Shami und Yassin-Kassab darlegen, gab es von der zivilen Opposition aus keinen gemeinsamen Entschluss, zu den Waffen zu greifen. Vielmehr war diese Entwicklung durch viele Einzelentscheidungen getragen. Dies liegt unter anderem an der Verzweiflung gegenüber der Unterstützung des Regimes durch Russland und den Iran, die einen gewaltfreien Sturz unmöglich erscheinen ließ. Zudem bestand ein Großteil der Protestierenden aus Deserteuren der Syrischen Armee, die durch Helikopter und Panzer verfolgt wurden¹² und, wenn sie im Land bleiben wollten, keine andere Wahl hatten, als sich selbst zu verteidigen. Darüber hinaus waren die zivilen Einrichtungen der Revolution chronisch unterfinanziert, und auch als zu Zeiten der Bewaffnung ein „supreme military council“ zur Kontrolle dieser geschaffen wurde, gab es keine Hoffnung auf finanzielle Unterstützung durch die internationale Gemeinschaft. So war die Macht der Anführer der Free Syrian Army (FSA) keine „demokratische“, die in der Repräsentation der Zivilbevöl­kerung verankert gewesen wäre, sondern sie mussten sich an diejenigen Milizenführer halten, die die finanziellen Mittel auftreiben konnten – oft kamen diese Mittel aus Katar und Saudi-Arabien, deren Regierungen allerdings islamistisch motivierte Intentionen hatten. Zudem muss daran erinnert werden, dass das Assad-Regime und seine Verbündeten kaum die vom sogenannten Islamischen Staat (IS) eingenommenen Gebiete bombardierte, sondern vor allem auf die aus den Protesten erwachsenen oppositionellen Gebiete zielte.



In Ost-Aleppo etwa, wo die oppositionelle Zivilgesellschaft bereits in ihrer neu erworbenen Freiheit auflebte und beispielsweise Bildungsinitiativen gründete, wurde die Wehr gegen Extremisten, ab 2013 vor allem gegen Anhänger des IS, erforderlich. Dieser wurde im Januar 2014 durch einen Zusammenschluss unterschiedlicher Rebellengruppen vollständig aus der Stadt gedrängt – und nach der Befreiung vom IS systematisch von der syrischen Luftwaffe bombardiert. Auf weitere Verbindungen zwischen dem Assad-Regime und extre­mistischen Gruppen, die die Reduzierung auf eine scheinbar alternativlose Wahl des Westens zwischen Assad und einem islamistisch-extremistisch regiertem Syrien deutlich schwächen, wie etwa der Freilassung mehrerer Al-Qaida-Kämpfer durch das Assad-Regi­me zu Beginn der Revolution¹³, kann in diesem Rahmen nicht eingegangen werden. Gerade die durch die Medien zugespitzte Dichotomie zwischen einem von Assad regiertem oder einem extremistischen Gruppen in die Hände fallenden Syrien, spielt jedoch dem Assad-Regime bei der Aufrechterhaltung seiner Macht und der skrupellosen Vernichtung großer Teile der Zivilbevölkerung – ohne ernsthafte Konsequenzen – in die Hände. Auch sind somit die Aussichten auf nachhaltigen Frieden in Syrien im Wissen, dass ein großer Teil der Zivilbevölkerung in der Syrischen Revolution demokratisch und gewaltfrei ihr Recht auf Mitbestimmung einforderte, in einem neuem Licht zu betrachten.


3

Herfried Münkler beobachtet die neuen Herausforderungen der sogenannten asymmetrischen, neuen Kriege. Er stellt unter anderem die große Schwierigkeit fest, solche Kriege zu einem Ende zu führen, die sich nicht zwischen zwei Staaten im klassischen Sinne abspielen und somit schwer innerhalb des Völkerrechts beendet werden können.


Im Falle Syriens allerdings nimmt die Rolle des Staates innerhalb eines solchen Konzepts eine neue Bedeutung an. Der Staat Syrien, eine Diktatur, die seit zwei Generationen von Assads die Bevölkerung bis in ihren tiefsten Kern kontrolliert und dessen Regierungsapparat durch eine mächtige Geheimpolizei (shabiha) seine Einschüchterungspolitik umsetzt, zerschlug die Proteste der eigenen Bevölkerung auf eine unvorstellbar brutale Art und Weise. Maher Massoud erwähnt drei gezielte Taktiken des Assad-Regimes gegen die eigene Bevölkerung: Das Töten und Foltern von Kindern und Jugendlichen, die systematische Vergewaltigung vor allem von Frauen und die absichtliche Zersplitterung der Bevölkerung in ihre verschiedenen Glaubensrichtungen, etwa durch das Bombardieren sunnitischer Moscheen oder das Vorgehen gegen Sunniten mit chemischen Waffen, während gegen Minderheiten wiederum mit anderen, weniger geächteten Mitteln vorgegangen wird.¹⁴


Obwohl inzwischen viele Beweise für die unzähligen Menschenrechtsverletzungen vorliegen, bleibt die internationale Gemeinschaft Assad und seinen Verbündeten gegenüber ineffektiv und es konnte bis heute kein Prozess gegen das Regime zu Ende geführt werden. Die Syrienexpertin Kristin Helberg nennt die Koexistenz der systematischen Tötungsmaschinerie des Assad-Regimes mit der vorliegenden Beweislage historisch einmalig.¹⁵ Während­dessen bombardieren die syrische Luftwaffe und die ihr verbündete russische Armee die letzte oppositionelle Hochburg Idlib. Hierbei wurden (nach Angaben der ZEIT vom 7. Juli 2019) bei der von Russland geleiteten Offensive mindestens 544 Zivilisten getötet. Syrische Menschenrechtsaktivist*innen werfen der russischen und syrischen Luftwaffe die gezielte Bombardierung ziviler Einrichtungen wie Krankenhäusern und Schulen vor.


Während ich im Juli diesen Text verfasse, wird bekannt gegeben, dass ein Angriff auf einen Markt gestern mindestens 19 Tote verursachte, darunter mindestens 16 Zivilisten, sowie mindestens 45 weitere Verletzte. Über 250.000 Syrer*in­nen versuchen derzeit Idlib zu entfliehen, doch die türkische Grenze bleibt dicht.

Der „Staat“, der in diesem Falle in einem stets auch von Milizen geführten asymmetrischen Krieg fungiert, entspricht hier nicht dem staatlichem Akteur im Münklerschen Sinne, da er keineswegs den Großteil der Zivilbevölkerung repräsentiert, sondern sie im Gegenteil seit Beginn der Proteste im Jahr 2012 massenweise vernichtet. Dies zeigt, dass, wenn wir über den Syrien-Krieg sprechen, wir von einem Krieg innerhalb eines Staates sprechen, in dem durch eine Diktatur die Macht der Bevölkerung ausgelöscht wurde: Ein machtloser Staat, in dem sich ein despotisches Regime gewaltsam und durch das Festklammern an externen Mächten aufrechterhält, denen es hiermit wiederum unterliegt. Diese Erkenntnis erfordert aus der Perspektive einer Antikriegsbewegung eine klare Positionierung gegen das Assad-Regime und dessen Unterstützern – zugunsten der Zivilbevölkerung.


4

In ihrer politischen Theorie beschreibt Hannah Arendt den Unterschied zwischen Macht und Gewalt. In ihrem gleichnamigen Aufsatz zitiert sie Montesquieu, nach welchem Tyrannei die gewalttätigste und zugleich ohnmächtigste aller Staatsformen sei. Sie fügt selbst hinzu:


„Gewalt ist unabhängig von Zahl, da sie sich auf Werkzeuge verlässt.“ und weiter: „Der Extremfall der Macht ist gegeben in der Konstellation: Einer gegen Alle. Und das letztere ist ohne Werkzeuge, d.h. ohne Gewalt­mittel niemals möglich.“

Dies trifft auf die Situation in Syrien zu. Arendts Analyse zu totalitären Regimen, etwa die Beschreibung einer für diese typischen „Machtbasis“ in Form einer Geheimpolizei, ist für das Assad-Regime bezeichnend.





„Ohne Staatsmacht wechseln die Waffen die Hände“, heißt es in Arendts Worten.¹⁶

Nach Kristin Helberg ist die Macht in Syrien „zerronnen“. Sie schreibt, der Krieg in Syrien werde „grundsätzlich von den Prioritäten externer Kräfte bestimmt und nicht länger von einer innersyrischen Dynamik.“¹⁷ Assad ist de facto entmachtet und nicht nur in einem hohen Maße abhängig von seinen Verbündeten Russland und Iran, denen er Gegendienste schuldet, die vor allem geostrategischer Natur sind – im Falle Russlands betrifft dies allerdings auch die Abgabe eines 70%- Anteils des gesamten Phosphatvorkommens Syriens, die dem russischen Unternehmen Stroytransgaz für die nächsten 50 Jahre zugesichert wurden.¹⁸ Das Regime wird zur Aufrechterhaltung seiner Macht diejenigen finanziellen Eliten des Landes, die vom Krieg profitierten, sowie die einzelnen, in einem hohen Maße selbstständig gewordenen Milizen, die die kriegerischen Mittel zur Verteidigung des Regimes bereitstellten, in die eigenen Machtstrukturen integrieren müssen. Beide kontrollieren bereits große Teile der Regierungsstrukturen. Helberg folgert:


„Potentielle Spielverderber (spoiler) werden dazu mit Geld und Posten gekauft.¹⁹ [...]Assad ist abhängig von Menschen und Mächten, die einen Frieden in Syrien unmöglich machen.“²⁰

Dies zeigt, dass die Antworten auf die Ursachen des Syrienkriegs und somit die Handlungsmöglichkeiten in Bezug auf nachhaltigen Frieden in Syrien sich nicht allein auf einen chaotischen, ethnisch- und religiös-motivierten Konflikt beziehen lassen. Sie weisen klare innen- und außenpolitische Faktoren auf, die in der Verantwortung des syrischen Regimes und seiner internationalen Verbündeten liegen. Nach Helberg ist das aktuelle Syrien ein Nährboden für alle Arten von Gewalt, auch dem Wiederaufflammen des IS. Solange nicht ein Mindestmaß an Macht – in Arendts Sinne –, also ein Mindestmaß an politischen Rechten und Mitbestimmungsrechten der Zivilbevölkerung besteht, ist in Syrien kein nachhaltiger Frieden möglich.


Die erste Bedingung eines solchen ist jedoch nicht materielle Wiederaufbauhilfe oder Entwicklungszusammenarbeit, die die Rückkehr von Syrer*innen unter den bestehenden politischen Umständen erlauben soll. Stattdessen muss zuerst den Entmachteten ihre Stimme zurückgegeben und ein gerechtes Verfahren durch die internationale Gemeinschaft eingeleitet werden, das die katastrophalen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Rechenschaft zieht.

Dies betrifft auch den Wiederaufbau Syriens, der unter den aktuellen Konditionen ein Spielfeld der Investitionen für regimetreue Geschäftsleute und ein Mittel der Schuldenbegleichung an die Assad-Verbündeten Russland und Iran ist. Vertriebene und Oppositionelle werden hierbei de facto enteignet. Dies geschieht etwa durch das bereits am Anfang der Revolution eingeführte sogenannte „Anti-Terror-Gesetz“, das die willkürliche Enteignung politischer Gegner erlaubt. Auch das vom Regime eingeführte Dekret 66 aus dem Jahr 2012, welches der Regierung erlaubt, „nicht genehmigte oder illegale Wohngebiete umzugestalten“ und im April 2018 um das Gesetz Nr. 10 ausgeweitet wurde, das Grund- und Haus-Eigentümer verpflichtet, ihre Besitzurkunden innerhalb eines Jahres bei den zuständigen Behörden vorzulegen, garantiert die Enteignung derjenigen, die vertrieben wurden oder flüchten mussten. Die Bundesrepublik Deutschland kann und sollte sich deshalb in der jetzigen politischen Situation nicht am Wiederaufbau beteiligen.


Damit diese politische Situation jedoch verändert wird und die begangenen Verbrechen zur Rechenschaft gezogen werden, ist die Ermächtigung der Zivilbevölkerung notwendig, etwa in Hinblick auf den Wiederaufbau, auch aber auf ihr zukünftiges politisches Mitbestimmungsrecht und – in Arendts Sinne – der Ausübung ihrer Macht. Ihre Ermächtigung ist die erste Bedingung für nachhaltigen Frieden – die eigentliche „Bekämpfung der Fluchtursachen“. In einem Land, in dem über die Hälfte der Zivilbevölkerung innerhalb des Landes vertrieben oder vor Gewalt und Verfolgung aus dem Land flüchten musste, bedeutet dies den maximalen Schutz dieser Bevölkerung und das Bewahren ihrer politischen Rechte, wo auch immer sie sich befindet. Nur unter dieser Grundbedingung können Zeugen über die begangenen Verbrechen aussagen und Menschen die Rechte an der Teilhabe an ihrem eigenen Staat ausüben und selbstbestimmt einfordern.


5

Die Forderungen einer Antikriegsbewegung heute müssen demzufolge folgende sein: Zunächst die Forderung nach Gerechtigkeit, d.h. rechtlicher Verfahren gegen Menschenrechtsverletzungen, Kriegsverbrechen, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Außenpolitisch bedeutet dies im Falle Syriens eine klare Positionierung gegen das Assad-Regime und dessen Verbündete, sowie die Durchsetzung der Unabhängigkeit der humanitären Hilfe, die in den letzten Jahren meist nur den Regionen zukam, die unter der Kontrolle des Regimes standen, nicht aber den politischen Oppositionellen.²¹

Die internationale Gemeinschaft versagt in der Frage der Gerechtigkeit für Syrien bisher, da es keine Möglichkeit gibt, dass das internationale Strafgericht aktiv wird: Damaskus erkennt es nicht an und Moskau blockiert eine Überstellung nach Den Haag. Innenpolitisch besteht jedoch zum Beispiel die Möglichkeit, vom Weltrechtsprinzip Gebrauch zu machen, das Deutschland anerkennt. Dieses erlaubt es, unabhängig von der Beteiligung deutscher Akteure, Kriegsverbrechen, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor Gericht zu bringen. Auch können zum Beispiel Sanktionen gegen Einzelpersonen, die für diese Verbrechen verantwortlich sind, erhoben werden. Dies könnte durch zivilgesellschaftlichen Druck geschehen. Es wird hier in erster Linie nicht gegen ein Feindbild mobilisiert, sondern für eine Verantwortung in einem globalen Kontext.


Zu einer politischen Lösung, die Frieden bringen würde, ist zudem der volle Einsatz zur Verhinderung einer Generation marginalisierter Staatenloser – einer „Generation heimatloser und entrechteter Bürger“²² – notwendig. Die „Bekämpfung von Fluchtursachen“ darf daher keinesfalls gegen das Recht auf Asyl und eine humane Migrationspolitik ausgespielt werden, denn es besteht ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Schutz Geflüchteter, der Aufarbeitung von Kriegsverbrechen und den Möglichkeiten nachhaltigen Friedens. Sich für nachhaltigen Frieden zu engagieren bedeutet in diesem Zusammenhang ein genaues Zuhören denjenigen, die diesen hervorbringen können und ihren Kampf mutig bis in die Diaspora geführt haben: Den politischen Subjekten der Opposition. Die Solidarität mit ihnen hierzulande und überall auf der Welt, die Stärkung derjenigen Stimmen, die demokratische Forderungen tragen, das Verbessern ihrer Lebensbedingungen und der Kampf um ihre politischen Rechte, sodass sie den Kampf um den Frieden im eigenen Land selbst verfolgen können, sind somit die ersten Bedingungen für nachhaltigen Frieden.




 

Quellen:

1 Webseite der Bundesregierung: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/flucht-und-asyl/was-tun-gegen-fluchtursachen.

2 Hier sei auf Wasil Schauseils Artikel Bekämpfung von Fluchtursachen: Zur repressiven Wendung eines progressiven Ansatzes in dieser Broschüre verwiesen.

3 Wie es ein Factsheet der 2019 gehaltenen Konferenz zur Externalisierung der Grenzen in Berlin von der Organisation Borderline Europe zeigt, wurde vor den EU-Wahlen im Juni 2019 bereits über ein Budget von 18, 8 Milliarden Euro für „border management“ (davon 10,58 an Frontex) diskutiert. Zum Vergleich standen die Gelder für den African Fund Trust bei 4.2 Milliarden und für den African Investment Plan bei 4.4 Milliarden Euro. Siehe auch: Klasen, Richard: Militarisierung und Migrationsabwehr in Europa, https://www.forumzfd.de/de/militarisierung-und-migrationsabwehr-europa.

4 https://www.proasyl.de/news/kein-internationaler-schutz-mehr-fuer-syrerinnen-bamf-verharmlost-das-assad-regime.

5 Frei übersetzt aus: Gilles Kepel, Sortir du Chaos. Le scrises en Méditérrannée et au Moyen-Orient, 2018, S.253.

6 Thomas Schmindinger: Krieg und Revolution in Syrisch-Kurdistan, 3.Auflage, Wien 2015.

7 Kristin Helberg: Der Syrienkrieg: Lösung eines Weltkonflikts, 2018, S.35 ff.

8 Maher Massoud: Secterianism and Tyranny, 2017.

9 Ibid.

10 In: Leila Al-Shami und Robin Yassin-Kassab: Burning country: Syrians in Revolution and War, 2016.

11 Ibid. S.78.

12 Ibid. S.58.

13 Diesen Zusammenhang dokumentiert u.a. Gilles Keppel in seinem bereits zitiertem Buch Sortir du Chaos. Les crises en Méditérrannée et au Moyen-Orient, 2018. (siehe Kapitel 2).

14 Vortrag von Maher Massoud, Mai 2019, Humboldt-Universität.

15 Helberg, S.213.

16 Siehe Hannah Arendt: Macht und Gewalt, Kapitel 2.

17 Helberg, 208.

18 Diesen Zusammenhang dokumentiert u.a. Gilles Keppel in seinem bereits zitiertem Buch Sortir du Chaos. Les crises en Méditérrannée et au Moyen-Orient, 2018. (siehe Kapitel 2).

19 Vortrag von Maher Massoud, Mai 2019, Humboldt-Universität.

20 Helberg, S.204.

21 Helberg, Kapitel 5.

22 Helberg, S.208.


Weiterführende Literatur:

Al-Haj Saleh, Yassin: The Impossible Revolution, 2017.

62 Ansichten0 Kommentare

Zum unmittelbaren Zusammenhang zwischen den politischen Rechten von Geflüchteten und nachhaltigem Frieden

Von Elsa Döldissen
bottom of page