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Aktualisiert: 12. Sept. 2021

In drei Teilen stellt diese Artikelreihe drei wesentliche Argumente vor, die für die Ausrüstung der Bundeswehr mit Kampfdrohnen angeführt werden, und konfrontiert sie mit Gegenargumenten. Der erste Artikel dieser Reihe führt in die Debatte ein und beleuchtet das Argument der militärischen und „menschlichen“ Verantwortung, welches für deutsche Kampfdrohnen oft genannt wird.

 

In ihrem Beitrag über die steigende Präsenz der Bundeswehr in der Öffentlichkeit spricht Anna Uth die wichtige Frage an: Welche Rechtfertigung besitzt eine deutsche Armee in der heutigen Zeit? Was soll ihre Rolle sein, welche Befugnisse soll sie besitzen und damit: Welche Mittel sollen ihr zustehen? Um diese Frage geht es auch in der seit 2020 wieder entflammten Debatte über die Anschaffung bewaffneter Drohnen für die Bundeswehr. Die – oft aggressiven – Reaktionen der verschiedenen Parteien und die anschließende mediale Diskussion sind in vieler Hinsicht aufschlussreich: Sie zeigen, welche Perspektiven in der Debatte ignoriert werden und erlauben Rückschlüsse über allgemeinere Forderungen nach einem größeren rüstungspolitischen und militärischen „Engagement“ Deutschlands, wie es oft so freundlich ausgedrückt wird. Schließlich geht es in den Argumenten für und gegen Drohnen immer auch um die Frage, ob es einen „ethischen“ asymmetrischen Krieges geben kann, und überhaupt darum, welche Mittel im Zeitalter der „neuen Kriege“ legitim sind.

Schon seit den 1990er Jahren benutzt die Bundeswehr kleinere Aufklärungsdrohnen, derzeit zum Beispiel in den beiden größten Auslandsmissionen in Afghanistan und in Mali. Seit 2018 ist entschieden, dass die Bundeswehr künftig weit größere Drohnen von der israelischen Regierung „leasen“ wird. Diese Heron TP-Drohnen sind bewaffnungsfähig und sollen übergangsweise genutzt werden, bis die ebenfalls bewaffnungsfähige „Eurodrohne“² fertig entwickelt ist. So sollte der Bundestag zum Ende des letzten Jahres entscheiden, ob der Weg für eine Bewaffnung deutscher Drohnen frei gemacht wird. CDU/CSU, FDP und AFD waren unbedingt dafür. Die GRÜNEN/BÜNDNIS 90 und LINKE sind – aus teils gleichen, teils unterschiedlichen Gründen dagegen, wobei die GRÜNEN sich in ihrem aktuellen Wahlkampfprogramm zu der Frage nicht festgelegt haben. Die ausschlaggebende Mehrheit der SPD stellte sich dagegen – vorerst. Denn auch die Sozialdemokraten sind in dieser Frage gespalten. Gerade die sogenannten Fachpolitiker*innen sind klar für eine Bewaffnung, womit die Absage der SPD keineswegs absolut ist. Vielmehr wurde die Frage auf die nächste Legislaturperiode vertagt. In der Blockade der SPD lässt sich eine Mischung vermuten aus Wahlkampf und dem Unwohlsein einiger Parlamentarier*innen, die letzten Reste, die von der friedenspolitischen Tradition der Partei noch übrig sind, aus dem Fenster zu werfen. Aufgeschoben ist aber nicht aufgehoben, eine prinzipielle Absage gab es nicht und es soll Zeit gewonnen werden, um die im Koalitionsvertrag festgeschrieben ausführliche „völkerrechtliche, verfassungsrechtliche und ethische Würdigung“³ von Kampfdrohnen vollziehen zu können.


Zur Einordnung der Diskussion ist ein Blick über die deutsche Debatte hinaus und in die Geschichte bewaffneter Drohnen notwendig, weil sich sowohl Gegner*innen und Befürworter*innen in unterschiedlichen Arten darauf beziehen.


Die Verbreitung von bewaffneten Drohnen

Die Entwicklung von Drohnentechnologie und insbesondere neuer Kampfdrohnen schreitet schnell voran. Zumeist (noch) halb-autonome Drohnen werden seit mehr als zwei Jahrzehnten zur militärischen Aufklärung eingesetzt, wobei mit Aufklärung auch die Identifizierung von Zielen beispielsweise für Kampfjets oder andere Fernwaffen gemeint ist. Darüber hinaus sind die Drohnen selbst zunehmend bewaffnet, entweder mit Raketen oder als „Loitering“-Drohne („Loitering“ bedeutet in Deutsch etwas wie „herumlungern“), die sich selbst zu Boden stürzt und explodiert. Die israelische Regierung war die erste, die das Mittel gezielter Tötungen („targeted killings“) außerhalb eines völkerrechtlich anerkannten Krieges einräumte.⁴ Während dies von der damaligen US-Regierung noch als Bruch des Völkerrechts⁵ kritisiert wurde, änderte sich diese Rechtsauffassung mit dem „Kampf gegen den Terror“ seit 9/11 und der US-Bewaffnung mit Drohnen unter George W. Bush drastisch.⁶ Im Namen des umstrittenen Konzepts der „präventiven Verteidigung“ gegen den Terrorismus werden in Syrien, Irak, Afghanistan, Pakistan, Somalia und Jemen – also in Ländern mit denen die USA also gar nicht im Krieg stehen – gezielte Tötungen und „signature strikes“ durchgeführt. Letztere basieren nicht auf einer vorherigen Identifizierung eines bekannten Ziels, sondern auf einer Analyse von verdächtigen „patterns of life“ („Lebensmustern“), die dann gegebenenfalls als „militant“ oder „nicht-militant“ interpretiert werden und zum tödlichen Einsatz von Drohnen vermeintlich legitimieren. Von Barack Obama und Donald Trump wurde diese Strategie im Wesentlichen fortgeführt, sogar eskaliert und es gibt keinen Hinweis, dass sich unter Biden etwas daran ändern wird. Stationiert sind US-Drohnen oder ihre Steuerungssysteme in überall in der Welt - siehe Karte.

Neben den USA besitzen heute mehr als 100 Staaten bewaffnungsfähige Drohnen. Eingesetzt werden sie derzeit unter anderem von den Regierungen Irans, Frankreichs, Großbritanniens, Saudi-Arabiens, der Türkei und Aserbeidschans, zum Beispiel im kürzlichen Krieg in Berg-Karabach. Auch nicht-staatlichen Gruppen wie die Huthi-Rebellen haben bewaffnete Drohnen eingesetzt.

Zur Bewaffnung Deutschlands mit Kampfdrohnen – Die Debatte

Hier zeigt sich ein gemeinsamer Kniefall von SPD, Links und Grüne vor der sozialistisch-pazifistischen Ideologie. Das ist ein Verrat an der Bundeswehr.“

Henning Otte, Verteidigungspolitischer Sprecher der CDU/CSU Fraktion

Die schmähenden Worte, die Otte für eine pazifistische Grundeinstellung findet, zeigen ganz gut, welche Grundstimmung in der der Union (CDU/CSU) und dem von ihr besetzten Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) vorherrschen. Die gesamte Debatte war angriffslustig im Ton, auch in Diskussionen und Kommentaren, die innerhalb der öffentlich-rechtlichen Medien als Reaktion auf die Abstimmung stattfanden.⁸ Darin wurde der SPD vorgeworfen, nicht glaubwürdig zu sein, entweder weil es die im Koalitionsvertrag beschriebenen „ausführliche Würdigung“ schon seit Jahren gegeben hätte – dieser Meinung waren zum Beispiel die FDP und die Union. Oder die mangelnde Glaubwürdigkeit wurde – wie von der LINKEN – in der Tatsache gesehen, dass die SPD das „Töten per Knopfdruck“ durch moderne Waffen ohnehin schon unterstützt.⁹ Ob ein Flugzeug mit Raketen bewaffnet sei oder eine Drohne, würde unter diesem Gesichtspunkt keinen Unterschied machen. Dass es ethisch-rechtlich keinen Unterschied mehr macht, ist im Übrigen auch die Position der Union und der AFD. Ob der bewaffnete Einsatz der Bundeswehr im Ausland wie in Afghanistan oder Mali überhaupt wünschenswert, notwendig, legitim und zweckmäßig ist, war in der Drohnenndebatte nur marginal ein Thema. Die Notwendigkeit des Krieges vorausgesetzt, wurde vehement für bewaffnete Drohnen argumentiert.


Das erste Argument:

Die Bewaffnung von Drohnen ist eine Frage der Verantwortung gegenüber unseren Soldat*innen und Verbündeten“

Otte spricht stellvertretend für viele Befürworter*innen, wenn er von bewaffneten „Schutzdrohnen“ redet, die aus einem Gebot der Verantwortung und dem soldatischen „Anspruch auf bestmöglichen Schutz“¹⁰ durch die Bundeswehr eingesetzt werden müssten. Für den Erfolg und Schutz deutscher Soldat*innen im Kampf gegen nicht klar erkennbare Feinde in Afghanistan oder Mali, die sich in verbrecherischer Weise zudem nicht an Gebote des Kriegsvölkerrechts hielten, seien Drohnen unerlässlich. Oder wie der bekannte Politikwissenschaftler Münkler sagen würde:

Um die „vulnerablen post-heroischen Gesellschaften des Westens“ gegen die „heroischen“, nicht abzuschreckenden Terroristen zu verteidigen, sind bewaffnete Drohnen das Mittel der Wahl.¹¹

Die Ablehnung der Drohnenbewaffnung wird so zum „Verrat an der Bundeswehr“. Marcus Faber von der FDP spricht davon, dass die Verweigerung von bewaffneten Drohnen „Menschenleben“¹² koste – wobei nicht klar wird, welche Menschen er im Sinn hat. Verwiesen immer wieder auf Situationen, in denen deutsche Soldat*innen in Afghanistan unbedingt auf bewaffnete Drohnen angewiesen gewesen wären, zum Beispiel bei einem Angriff auf das Feldlager in Kundus. Außerhalb des Bundestags verweist das BMVg in seiner „#Drohnendebatte2020“ auf die psychischen Erkrankungen deutscher Drohnenpilot*innen, die in ihrer Aufklärungsfunktion dazu „verdammt sind“, hilflos zuzusehen, wie ihre Kamerad*innen in Gefahr geraten, ohne direkt eingreifen zu können.¹³ Solche Beispiel würden zeigen, dass die Menschenwürde von Soldat*innen nicht genug beachtet würde.¹⁴


Die Forderung nach einem größeren militärischen „Engagement“ der BRD zum Schutz von NATO sowie deutscher und europäischer Interessen häufen sich in den letzten Jahren. Mit dem neuen US-Präsidenten Joe Biden und dem allseits begrüßten Neustart der transatlantischen Beziehungen wurden diese Stimmen wieder lauter. Wie als sei es nun endlich an der Zeit, aus den militärischen Kinderschuhen zu steigen (und auf Jahre des Drucks aus Washington zu reagieren), sprachen sich neben der Union auch Teile der SPD und erstmals der GRÜNEN für das umstrittene Ziel aus, die Rüstungsaufgaben auf zwei Prozent des Haushalts zu steigern.¹⁵ 46,9 Milliarden Euro sind 2021 für den Wehretat vorgesehen und machen damit den drittgrößte Posten des Bundeshaushaltes aus.¹⁶


Es ist die Verbindung dieser beiden Argumente der Verantwortung – die der Bundestag sowohl für die „eigenen“ Soldat*innen und für die bündnispolitischen Verpflichtungen trägt – über den unter politischen Kommentator*innen in den öffentlich-rechtlichen Medien und Parlamentariern ein großer Konsens besteht. „Aus Sicht der Soldat*innen“ argumentieren auch jene, die wie SPD und GRÜNE die Bewaffnung von Drohnen derzeit ablehnen, schließlich haben sie in der Vergangenheit wesentliche Entscheidungen für Auslandseinsätze der „Parlamentsarmee“ Bundeswehr mitgetragen, für deren Schutz sie sich daher als Parlamentarier*innen verantwortlich fühlen müssen. Nach Katja Keul hätten die GRÜNEN ihre Ablehnung der Drohnen durchaus überdacht, wenn der „konkrete Vorteil bewaffneter Drohnen gegenüber herkömmlicher Luftunterstützung“ überzeugend wäre.¹⁷ Aus dieser Perspektive ist der Streitpunkt ist also nicht, ob militärische Einsätze notwendig sind, sondern wie der „bestmögliche“ Schutz darin aussieht, und ob es statt Drohnen nicht andere ungenutzte Möglichkeiten gäbe. So argumentiert Siemtje Möller von der SPD, die selbst für die Bewaffnung von Drohnen ist, dass es ja noch ungenutzte und verfügbare Waffensysteme gäbe, die in Afghanistan und Mali eingesetzt werden könnten.¹⁸ Drohnen wären daher keinesfalls unverzichtbar.

Zum (Nicht-)Krieg in Afghanistan und dem Schutz der Bundeswehr

Auf eine schriftliche Nachfrage der GRÜNEN an das Verteidigungsministerium, wie oft denn die Bundeswehr in Afghanistan tatsächlich auf bewaffnete Drohnen von Verbündeten angewiesen war, antwortete das Verteidigungsministerium, dass es dazu keine Kenntnisse gäbe.¹⁹ Befürworter*innen machen den Gegner*innen der Drohnenbewaffnung gerne den Vorwurf ihre Argumente zu überzeichnen – „Killerdrohnen“ oder „Töten per Joystick“.²⁰ Nun scheint es, dass sie sich selbst diesen Vorwurf gefallen lassen muss. Die Ablehnung bewaffneter Drohnen als „Verrat“ an der Bundeswehr zu bezeichnen, impliziert eine enorme Gefahr für Soldat*innen in Afghanistan oder Mali, die diese neue Waffe als absolut notwendig erscheinen lässt.


Der Aufbau einer solchen Bedrohungskulisse steht in merklichem Widerspruch zu den üblichen Beschwichtigungsversuchen, wenn es um die Darstellung von Auslandseinsätzen geht. So sollte daran erinnert werden, dass es das BMVg unter dem ehemaligen Minister Franz-Joseph Jung für Jahre vehement ablehnte, den Afghanistan Einsatz als „Krieg“ zu bezeichnen. Statt militärisch war der deutsche Einsatz immer „zivil-militärisch“, eine Operation des „geschützten Aufbaus“ oder der „vernetzten Sicherheit“. Keine Stützpunkte, sondern „Provinzwiederaufbauzentren“, der Krieg überwunden durch das Militär. Aber bräuchte es für eine solche Stabilisierungsmission bewaffnete Drohnen? Erst durch die von der Bundeswehr 2009 angeordnete Bombardierung eines Tanklasters, bei der mehr als 100 Zivilisten aufgrund einer offensichtlichen Fehleinschätzung der Situation getötet wurden, wurde das Narrativ des Wiederaufbaus brüchig. Jungs Nachfolger, Theodor von Guttenberg, sprach zumindest schon von „kriegsähnlichen“ Zuständen.²¹. Noch heute, trotz der beschworenen Gefahren, vor der bewaffneten Drohnen schützen sollen, und trotz Opferzahlen in den Hunderttausenden²² spricht niemand in der Bundesregierung, in den höheren Rängen der Bundeswehr oder im Bundesverteidigungsministeriums von „Krieg“ in Afghanistan.²³ Der Krieg scheint also immer nur das zu sein, was entweder die US-Truppen machen oder was die Taliban androhen²⁴. Letztere sind nach 20 Jahren des „geschützten Wiederaufbaus“ oder der „Aufstandsbekämpfung“²⁵ wieder so stark geworden, dass deren offizielle Beteiligung an der Regierung nur als eine Frage der Zeit erscheint.²⁶ Aus eurozentristischer Sicht mag es paradox erscheinen, dass die NATO und ihre Verbündeten unter vielen Afghanis nicht unbedingt mehr Sympathie genießen als die Taliban selbst, und die Bundeswehr hat ihren Anteil daran.²⁷ Dass es zu einer solchen Situation gekommen ist, sollte ein kritisches Licht auf die grundlegenden Strategien und die Zweckmäßigkeit des Einsatzes der Bundeswehr für eine „Befriedung“ Afghanistans werfen und nicht in erster Linie als Argument für bewaffnete Drohnen genutzt werden. Auf der einen Seite wird der Afghanistan Einsatz also heruntergespielt, um die skeptische deutsche Öffentlichkeit²⁸ zu beschwichtigen und Sammelabschiebungen nach Afghanistan zu legitimieren.²⁹ Auf der anderen Seite werden mit Nachdruck die akuten Gefahren der Soldat*innen heraufbeschworen, um den Widerstand gegen bewaffneten Widerstand moralisch zu diskreditieren. Die genutzten Narrative – Verrat an der Bundeswehr oder das aufs-Spiel-setzen von Menschenleben durch die Ablehnung bewaffneter Drohnen – lassen eine pazifistisch und militärkritische Position als fast gewalttätig, beschämend oder zumindest als„weltfremd“ erscheinen.


Andersherum, wenn die Gefahren und die vielen Opfer – der Bundeswehr und der afghanischen Bevölkerung – eines Krieges in Afghanistan ehrlich anerkannt würden, wäre in der Drohnendebatte auch sicherlich die Frage lauter, ob es zum „bestmöglichen“ Schutz der Soldat*innen nicht besser wäre, diese nicht in den Krieg zu schicken? Den Afghanistan-Einsatz aber an sich in Frage zu stellen und eine ungeschönte Bilanz der letzten 20 Jahre zu fordern, ist sowohl im Parlament als auch unter politischen Kommentator*innen eindeutig eine Minderheitsposition. Deutlich wird daran auch, was in der Debatte ausgelassen, welche Stimmen und Perspektiven marginalisiert werden. Denn dass der Verweis auf „Menschenleben“ in erster Linie deutsche Menschenleben meinte, zeigt sich in der Abwesenheit der Perspektive von Menschen, für die bewaffnete Drohnen eine ständige, ungreifbare und schlagartig tödliche Bedrohung bedeuten. Auf dieses Dilemma wird wenn überhaupt aber nur auf eine technische oder rechtlich-formelle Art eingegangen. Darum wird im zweiten Teil dieser Artikel-Reihe gehen.


 

Jetzt weiterlesen: Wie ergebe ich mich einer Drohne? Was aus der deutschen Drohnendebatte zu lernen ist – Teil 2

 

Quellen und Anmerkungen:

1 Aus dem offenen Chat mit General Zorn, Generalinspekteur der Bundeswehr im Rahmen der „#Drohnendebatte2020“ des Bundesverteidigungsminiseriums. S. 3. https://www.bmvg.de/resource/blob/258438/629e63ab5a1977de5091e9631072c553/dl-protokoll-chat-drohnendebatte-data.pdf. Abgerufen am 20.04.2020.


2 Monroy, Matthias (2019): Airbus baut die „Eurodrone“. https://netzpolitik.org/2019/airbus-baut-die-eurodrohne/. Abgerufen am 20.04.21.


3 Vgl. Koalitionsvertrag der Bundesregierung (2019), S. 157. https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/847984/5b8bc23590d4cb2892b31c987ad672b7/2018-03-14-koalitionsvertrag-data.pdf?download=1. S. 159. Abgerufen am 20.04.2021.


4 Vgl. Rudolf, Peter & Schaller, Christian: „Targeted Killing“. https://www.swp-berlin.org/publications/products/studien/2012_S01_rdf_slr.pdf, S. 7.


5 Das Kriegsvölkerrecht benennt Kriege als grundsätzlich verboten, wobei das Recht auf Selbstverteidigung sowie Resolutionen des UN-Sicherheitsrates Ausnahmen bilden können. Weitere Aufweichungen des Verbots ergeben sich aus dem Konzept der „präventiven Selbstverteidigung“, dem Prinzip der„Schutzverantwortung“, welche zur Militärintervention in Jugoslawien und Libyen genutzt wurde, oder der Intervention auf Bitten des Staates, auf dessen Territorium interveniert wird, zum Beispiel heute in Mali oder Afghanistan.


6 Rudolf, Peter (2014): Töten durch Drohnen. Zur problematischen Praxis des amerikanischen Drohnenkriegs. S. 2. https://www.swp-berlin.org/publikation/toeten-durch-drohnen/ (20.04.21).


7 Henning Otte in der Bundestagsdebatte zur Anschaffung bewaffneter Drohnen vom 17.12.2020. https://www.youtube.com/watch?v=Ybjvnhymzcw (20.04.21).


8 Ich beziehe mich hierbei zum Beispiel auf Diskussionen, welche im Deutschlandradio geführt worden. Siehe Der Politikpodcast, Folge 178: „Vom Drohnenstreit zum Koalitionskrach“, https://www.deutschlandfunk.de/folge-178-vom-drohnenstreit-zum-koalitionskrach.3397.de.html?dram:article_id=489512. Abgerufen am 20.04.21.


9 Tobias Pflüger in der Bundestagsdebatte vom 17.12.20. https://www.youtube.com/watch?v=Ybjvnhymzcw (20.04.21)


10 Tauber, Peter (2020): Drohnen-Debatte im Bundesministerium der Verteidigung. https://www.bmvg.de/de/mediathek/drohnen-debatte-bmvg-begruessung-einfuehrung-durch-peter-tauber-256382. Abgerufen am 20.04.20.


11 Vgl. Herfried Münkler im Originalton im Radiofeature „Neue Waffen, neue Kriege? Militärische Konzepte im 21. Jahrhundert“, ab 26:47. https://srv.deutschlandradio.de/dlf-audiothek-audio-teilen.3265.de.html?mdm:audio_id=807817#. Abgerufen am 20.04.21.


12 Marcus Faber in der Bundestagsdebatte vom 17.12.20. https://www.youtube.com/watch?v=Ybjvnhymzcw. Abgerufen am 20.04.21.


13 Vgl. BMVg (2020:) Bericht des Bundesministeriums der Verteidigung an den Deutschen Bundestag zur Debatte über eine mögliche Beschaffung bewaffneter Drohnen für die Bundeswehr, S. 7. https://www.bmvg.de/de/presse/drohnendebatte-bericht-bmvg-bundestag-274184. Abgerufen am 20.04.21.


14 Vgl. ebd.


15 Vgl. Schulze, Tobias (2020): Zu viel verlangt. https://taz.de/Militaerausgaben-und-Nato-Interessen/!5725892/. Abgerufen am 20.04.21.


16 Bundesregierung (2021): Bundeshaushalt 2021 beschlossen. https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundestag-bundeshaushalt-2021-1825670. Abgerufen am 20.04.21


17 Katja Keul in der Bundestagsdebatte vom 17.12.20. https://www.youtube.com/watch?v=Ybjvnhymzcw. Abgerufen am 20.04.21.


18 Siemtje Möller in der Bundestagsdebatte vom 17.12.20.


19 Vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 124 der Abgeordneten Katja Keul auf Bundestagsdrucksache 19/20953.


20 Vgl. beispielsweise Tauber, Peter (2020): Drohnen-Debatte im Bundesministerium der Verteidigung. https://www.bmvg.de/de/mediathek/drohnen-debatte-bmvg-begruessung-einfuehrung-durch-peter-tauber-256382. Abgerufen am 20.04.20.


21 FAZ (2009): Guttenberg: „Kriegsähnliche Zustände“. https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/afghanistan-einsatz-guttenberg-kriegsaehnliche-zustaende-1883496.html. Abgerufen am 20.04.21.


22 Das Watson Institute der Brown University geht 2016 von mindestens 111.000 afghanischen Opfern seit 2001 aus. Darin sind weder die Opfer der US-Armee noch anderer NATO-Staaten miteingerechnet, noch die Schätzungen über Todesfälle, die auf die indirekten Folgen des Krieges zurückzuführen sind. Solche Fälle von „war related death“ wurden 2015 auf 360.000 geschätzt. 2,7 Millionen Afghanis gelten als geflüchtet.

Vgl. Costs Of War (2016): Update on the Human Costs of Warfor Afghanistan and Pakistan, 2001 to 2016: https://watson.brown.edu/costsofwar/files/cow/imce/papers/2016/War%20in%20Afghanistan%20and%20Pakistan%20UPDATE_FINAL_corrected%20date.pdf. Abgerufen am 20.04.21

Vgl. Costs Of War (2015): War-related Death, Injury,and Displacement in Afghanistan and Pakistan 2001-2014 https://watson.brown.edu/costsofwar/files/cow/imce/papers/2015/War%20Related%20Casualties%20Afghanistan%20and%20Pakistan%202001-2014%20FIN.pdf. Abgerufen am 20.04.21.


23 Diese Kommunikationsstrategie der Bundesregierung und Bundeswehr wird im Übrigen auch Soldat*innen selber kritisiert. Es sei irreführend und daher gefährlich, dass andere Soldat*innen, die sich gerne als Wiederaufbauhilfe begriffen, unter falschen Vorstellungen nach Afghanistan gingen, sagte zum Beispiel eine anonym bleibende Quelle im Interview mit Marc Thörner: „Deutschlands Einsatz in Afghanistan – „Der verlorene Frieden“, Folge 1, 22:10.


24 Vgl. BMVg (2021): Beschlossen: Afghanistan-Einsatz wird fortgesetzt. https://www.bmvg.de/de/aktuelles/beschlossen-afghanistan-einsatz-wird-fortgesetzt-5041368. Abgerufen am 20.04.21.


25 Die US-Strategie orientiert sich in ihrer militärischen Strategie explizit auf die Ansätze der Aufstandsbekämpfung, welche die französische Armee in den 1950er Jahren gegen die anti-kolonialen Befreiungsbewegungen in Algerien einsetzte. Es wurde daraufhin im Vietnamkrieg weiterentwickelt und dann in Afghanistan eingesetzt: Säubern, Stabilisieren, Aufbauen, oder für die US-Armee: Clear, Hold and Build. Das BMVg nahm unter Jung für sich in Anspruch, mit dem Konzept des „geschützten Aufbaus“ einen wesentlichen Beitrag zu dieser Strategie zu leisten. Zudem nützte das der Abgrenzung von der US-Armee im Süden Afghanistans. Laut der Einschätzung von Marc Thörner war die Bundeswehr in der Praxis seit 2009 vom zivil-militärischen Ansatz abgerückt und hat sich der Aufstandsbekämpfung gewidmet, auch in Kooperation mit lokalen Milizen. Vgl. Thörner, Marc (2021): Deutschlands Einsatz in Afghanistan – der verlorene Frieden, Episode 3: https://www.deutschlandfunkkultur.de/deutschlands-einsatz-in-afghanistan-der-verlorene-frieden-3.3720.de.html?dram:article_id=490917. Abgerufen am 20.04.21


26 Vgl. Thörner, Marc (2021): Deutschlands Einsatz in Afghanistan – der verlorene Frieden, Episode 6 oder vgl. die Einschätzung von Harald Kujat, ehemaliger Generalinspekteur der Bundeswehr: https://www.mdr.de/nachrichten/welt/politik/interview-kujat-afghanistan-taliban-uebernehmen-macht-100.html. Abgerufen am 20.04.21.


27 Siehe dazu die problematische, inoffizielle Kooperation Kooperation mit lokalen Milizen, welche die Zivilbevölkerung ausbeuteten. Vgl. Thörner, Marc (2021): Deutschlands Einsatz in Afghanistan – der verlorene Frieden, Episode 3: https://www.deutschlandfunkkultur.de/deutschlands-einsatz-in-afghanistan-der-verlorene-frieden-3.3720.de.html?dram:article_id=490917. Abgerufen am 20.04.21.


28 Vgl. Statista (2021): Umfrage zum Afghanistan-Einsatz. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/37270/umfrage/beteiligung-der-bundeswehr-am-einsatz-in-afghanistan/. Abgerufen 20.04.21.


29 Proasyl (2021): Trotz Bürgerkrieg & Pandemie: Afghanistan-Abschiebungen gehen weiter. https://www.proasyl.de/news/trotz-buergerkrieg-pandemie-afghanistan-abschiebungen-gehen-weiter/. Abgerufen am 20.04.21.



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Wie ergebe ich mich einer Drohne?¹ Was aus der deutschen Drohnendebatte zu lernen ist – Teil 1

Von Wasil Schauseil
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