top of page
Anchor 2
Quellen und weiterführende Literatur anzeigen...
Button

Filler text ...  is a clean and stylish font favored by designers. It's easy on the eyes and a great go to font for titles, paragraphs & more.

Weniger anzeigen...

Aktualisiert: 9. Jan. 2021


Die Argumente der Waffenindustrie sind stark:

„Die Bundesrepublik Deutschland hat sich entschieden, Verantwortung für sicherheitspolitische Auf­­gaben zu übernehmen, [dazu] gehören die Ver­breitung und Durch­setzung der Menschen­rechte [...], die Durchsetzung von UN-­Sanktionen, die Wahrung des Friedens – beispiels­weise im Rahmen von UN-​Mandaten und durch die Teilnahme an UN-Blauhelm­­missionen, sowie die Be­endigung von Völkermord oder anderen schwersten Verbrechen gegen die Menschheit. Die Entwicklung und Pro­duktion [der] Ausrüstung [die dafür benötigt wird, Anm. d. V.], etwa von Waffen, ist eben­so politisch legitim und moralisch vertretbar, wie die Wahr­­nehmung der Aufgaben selbst. Im Umkehr­schluss gilt: Lehnt man die Her­stellung von Waffen und militä­rischen Gütern ge­nerell ab, gibt man die Option auf militärisches Eingreifen selbst bei massiven Verletzungen des Friedens und systematischen Menschen­rechtsverletzungen auf. […] Deutschland wäre nicht mehr politikfähig.“²

Diese und weitere Argumente findet man auf der Webseite des Bundesverbands der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (BDSV). Man kann es nicht anders sagen, es macht Sinn. Möchte Deutschland bestimmte außenpolitische Ziele auch militärisch durchsetzen, braucht die Bundeswehr dafür Waffen und sonstige militärische Ausrüstung. Gäbe es keine Eigenproduktion, würde man von Im­porten aus dem Ausland abhängig sein. Das könnte dann dazu führen, dass Deutschland seine Außenpolitik nicht mehr unabhängig bestimmen könnte, z.B. wenn ein Land, dessen Waffen Deutschland importiert, seine Waffenexporte an bestimmte politische Konditionen koppelt. Darüber hinaus eröffnen Verhandlungen über den Export von deutschen Waffen und die Sicherheitszusammenarbeit mit anderen Ländern diplomatische Kontakte und erhöhen damit Deutschlands Einflussmöglichkeiten.


So weit, so einleuchtend. Vielleicht scheint es also doch keine so schlechte Idee zu sein, dass Deutschland eine eigene Waffen­industrie besitzt.


Doch sowohl deutsche Waffenexporte als auch deutsche Beteiligungen an Militäreinsätzen haben immer wieder zu problematischen Situationen und Zuständen geführt. Die folgenden Beispiele können dies verdeutlichen.


So exportieren deutsche Firmen Waffen und Ausrüstungsgüter an die im Jemen gegen die Huthi-Rebellen Krieg führende Koalition, z.B. an Saudi Arabien, Ägypten und die Vereinten Arabischen Emirate (VAE)³; und das, obwohl bekannt ist, dass Saudi Arabien im Jemen nach Einschätzung der UN Kriegsverbrechen begeht und mit dem Bombardement von zivilen Zielen das humanitäre Völkerrecht missachtet.⁴


Darüber hinaus gibt es immer wieder Funde von deutschen Waffen bei Regimen oder in Regionen, die offiziell nie beliefert wurden, so wurden zum Beispiel bei dem Diktator Muammar Gaddafi nach der Rebellion in Libyen Sturmgewehre aus deutscher Herstellung gefunden.⁵ Die Bundesregierung kann scheinbar nicht ausreichend sicher­stellen, dass die in Deutschland produzierten Waffen nicht in falsche Hände geraten und nicht missbraucht werden.


Doch selbst wenn Deutschland auf Waffenexporte vollständig verzichten und ausschließlich für den Eigenbedarf produzieren würde, selbst dann können durch deutsche Waffen im Einsatz bei eigenen Militär­operationen problematische Situationen entstehen. Verwiesen sei hierbei exemplarisch auf den vieldiskutierten Vorfall in Afghanistan, wo die Bundeswehr 2009 an der Bombardierung zweier Tanklaster beteiligt war, bei der 50 bis 100 Menschen, darunter auch Kinder, ums Leben kamen, oder auf Schüsse deutscher Soldaten an einem Checkpoint, die eine Frau und ihre Kinder das Leben kosteten.⁶ Ich kann in diesem kurzen Essay weder auf die Frage, ob der Angriff auf die Tanklaster rechtmäßig und militärisch sinnvoll war, noch auf weitergehende Fragen nach der Notwendigkeit und Aus­gestaltung des Afghanistan-­Einsatzes eingehen – obwohl es sich dabei natürlich um wichtige und interessante Fragen handelt.


Stattdessen möchte ich ein viel umfassenderes Argument machen:

Kein Militäreinsatz kann gerecht­fertigt sein.

Und daraus folgend: Auch keine Produktion, die einen solchen Militäreinsatz vorbereitet und durch das Bereitstellen von Waffen, aber auch von sonstigen militärischen Gütern ermöglicht, hat Berechtigung.

Das Argument, weshalb ich glaube, dass militärische Einsätze und damit auch die Waffen­produktion niemals gerechtfertigt sein können, basiert auf einer ganz simplen Grundlage: auf dem Tötungsverbot. Für viele Menschen ist es selbst­verständlich:

Es ist verboten, einen anderen Menschen zu töten.

Dieses Verbot kann verschiedene Ursprünge haben und zum Beispiel religiös oder kulturell bedingt sein. So besagt das fünfte der christlichen Zehn Gebote „Du sollst nicht töten“, und auch im Koran wird an vielen Stellen erwähnt, dass das Töten eines anderen von Gott nicht gebilligt und bestraft wird (vgl. zum Beispiel die Suren An-Nisa, 93 oder Al-Isra, 33).


Doch auch über religiöse oder kulturelle Vorstellungen hinaus gibt es viele Gründe, warum das Töten als moralisch falsch oder verboten angesehen werden kann und sollte. Eine berühmte Begründung für das Tötungsverbot stammt von Immanuel Kant, der mit seinem Kategorischen Imperativ eine Bewertungsgrundlage dafür formuliert hat, was moralisch erlaubt ist und was nicht. Sie lässt sich in folgender Formel ausdrücken:

„Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“⁷

Also in einfachen Worten ausgedrückt: Tu etwas nicht, wenn du nicht in einer Welt leben willst oder kannst, in der alle genau die gleiche Handlung wie du ausführen; in der es also das allgemeine und normale Prinzip der Handlungen aller ist, dass so gehandelt wird. Solche Handlungen sind nach dem Kate­gorischen Imperativ verboten, da niemand vernünftigerweise in einer Welt leben kann und leben will, in der es normal ist, dass ständig Menschen getötet werden, da dies bedeutet, dass man selbst auch jederzeit getötet werden kann. Darüber hinaus können für Kant Menschenleben niemals innerhalb einer Abwägungsgleichung stehen (zum Beispiel als Teil von Kosten-Nutzen-Rela­tionen), da dies dem Menschen nicht gerecht wird.

Auch andere deontologische Theorien, das heißt Theorien, die eine Auflistung von Pflichten und Verboten vornehmen, beinhalten ein Tötungsverbot.


Doch auch wenn man es eher mit konsequenzialistischen Ethiken hält, die solche Abwägungen erlauben und Handlungen nach ihren Konsequenzen und einer Maximierung des Guten bewerten, ist es schwierig, das Töten von Personen zu rechtfertigen. Schließlich können wir nie alle langfristigen Konsequenzen einer Handlung nachvollziehen. Dieses generelle Problem wirkt sich besonders dramatisch bei einer so endgültigen Handlung wie dem Töten von Menschen aus. Wir können nicht vorhersehen, ob das Töten einer Person nicht genau zur Verlängerung des Krieges führt und damit einer Maximierung des Guten zuwiderläuft, weil genau diese Person später einmal vielleicht den entscheidenden Beitrag zur Etablierung eines dauerhaften und gerechten Friedens, und damit auch zur Verbesserung der Lebenssituation vieler Menschen, geliefert hätte, wäre sie nicht getötet worden. Wir können mit einer konsequenzialistischen Bewertung nicht sicherstellen, dass es auch wirklich gerechtfertigt ist, eine Person zu töten. Weiterhin wird der Effekt von Racheakten, den daraus entstehenden Spiralen von Gewalt sowie die Zerrüttung der Gesellschaft bei der Bewertung vom Töten in Kriegen nach dem Konsequenzialismus oft nicht berücksichtigt. Solche indirekten Folgen beeinflussen jedoch wesentlich die Chancen auf eine friedliche Nachkriegszeit und damit die Zukunft ganzer Bevölkerungen und Gesellschaften. Dadurch erschwert sich die korrekte ethische Beurteilung des Tötens im Krieg mithilfe des Konsequenzialismus auf eine Art, dass man infrage stellen muss, ob eine Bewertung nach solchen Maßstäben so überhaupt sinnvolle Ergebnisse liefern kann.


Selbst wenn man in seiner ethischen Bewertung bestimmte Werte, zum Beispiel Freiheit oder die Menschenrechte, als Grundlage nimmt und diese verteidigen will, kann dies nicht mit dem Töten von Personen vereinbar sein. Freiheit oder die Menschenrechte gelten immer für alle Menschen, und der gewaltsame Tod eines Menschen ist immer die größte Einschränkung seiner Handlungsfreiheit, die es geben kann. Die Menschenrechte enthalten darüber hinaus das Recht auf Leben⁸, und jeder, der die Menschenrechte verteidigt, in dem er anderen das Leben nimmt oder den Tod anderer in Kauf nimmt, hat damit unumgänglich sein Ziel verfehlt.


Wie kann es sein, dass das Tötungsverbot, das so viele von uns als elementar für unser Zusammenleben erachten, im Krieg plötzlich nicht mehr gilt?

Zur Rechtfertigung dessen werden verschiedene Gründe angeführt. Manche berufen sich auf die Schuldigkeit der anderen Kriegspartei – in dem Fall müsste aber ein Gerichtsprozess stattfinden, der diese Schuldigkeit mit einer fairen Ermittlung feststellt. Dies kann der Krieg nicht leisten; einzelne Soldat*innen können keine faire Entscheidung über die Schuldigkeit oder Unschuld eines Menschen treffen, insbesondere nicht in Kampfhandlungen, die als Situationen unübersichtlich sind und keine langen Überlegungen zulassen.


Doch auch der Verweis darauf, dass es eine Unterscheidung zwischen Kombattant*innen und Zivilist*innen gibt und dass Kombattant*innen eben getötet werden dürfen, da sie dies ab dem Moment in Kauf nehmen, ab dem sie sich an Kampfhandlungen beteiligen, überzeugt mich nicht. Man kann nie ganz ausschließen, dass sich zum Einen die beteiligten Soldat*innen oder Kämpfer*innen unter Zwang der Armee oder Miliz anschließen mussten und dass sich zum Anderen Kombattant*innen der Konsequenzen der Entscheidung, der Armee oder Miliz beizutreten, nicht vollständig bewusst waren. Insbesondere bei Kindersoldat*innen oder sehr jungen Kämpfenden muss bezweifelt werden, ob man hier von einer bewussten Inkaufnahme ausgehen kann.


Zum anderen verwischt die Trennung zwischen Zivilist*innen und Kombattant*innen zunehmend. In modernen Kriegen können Zivilpersonen viel schlechter von Kampfhandlungen ausgenommen werden als zum Beispiel noch im Mittelalter, wo sich zwei Heere auf einem Feld gegenüberstanden und dann gegeneinander kämpften. Im Gegenteil ist zu beobachten, dass Zivilist*innen immer stärker als strategische Ziele betrachtet werden, sei es im Zweiten Weltkrieg, wo bei Flächenbombardements, wie zum Beispiel in Dresden⁹, oder beim Einsatz der Atombomben in Hiroshima und Nagasaki das eigentliche Ziel der Angriffe Zivilist*innen waren¹⁰, um die Moral der kriegsführenden Partei zu brechen; oder in modernen Guerilla-­Kriegen, bei denen Zivilpersonen als Schutzschilde verwendet oder zur Versorgungszwecken eingesetzt werden. Aktuell sei dies­bezüglich auf die Situation in Idlib in Syrien hingewiesen, wo laut Berichten Zivilist*innen absichtlich ins Visier genommen sowie massiv medizinische Einrichtungen bombardiert werden.¹¹

Vielleicht war es in der Vergangenheit möglich, in Kriegen zu differenzieren zwischen Zivilist*innen und Kombattant*innen, die die Möglichkeit des eigenen Todes akzeptierten. Für die modernen Kriege spätestens seit dem zweiten Weltkrieg kann dies nicht mehr uneingeschränkt gelten. Es gibt de facto keine Militäreinsätze, bei denen nicht Unschuldige und Zivilpersonen ums Leben kommen.


Im Krieg kann es deshalb keine Ausnahme vom Tötungsverbot geben, und wer es für falsch hält, dass eine Person eine andere töten darf, muss jegliche Militäreinsätze ablehnen.

Wie kann also eine Organisation, deren Ziel militärische Einsätze sind, eine Existenzberechtigung haben? Und wozu gibt es Armeen, wenn nicht zur Durchführung militärischer Einsätze?

Wer das Töten für falsch hält, sollte sich dafür ein­setzen, Armeen abzu­schaffen, die Bundeswehr aufzulösen und Waffen­produktion ein für alle Male zu stoppen.

Leider ist eine Auflösung der Bundeswehr in Deutschland politisch vorerst nicht umsetzbar. Denn ohne eine nationale Armee, die mögliche Angriffe auf das eigene Land abwehren könnte, fühlen sich viele Menschen schutzlos und unsicher. Weil ich das dort sichtbar werdende Schutzbedürfnis nachvollziehen kann, möchte ich aber immerhin folgenden Kompromiss fordern: Eine Bundes­wehr, die ausschließlich die Verteidigung an eigenen Staatsgrenzen zur Aufgabe hat und allein dies übt, und eine Sicherheits- und Verteidigungsindustrie, die nur noch defen­sive Waffen produziert und Mechanismen gegen den Missbrauch als Angriffs­waffen erfindet und einbaut. Dann geht Deutschland mit gutem Beispiel voran und kann sich in seiner Außenpolitik auf Dialog und friedliche Zusammenarbeit konzentrieren. Und dann sinken auch die Gefahren der Proliferation deutscher Waffen, welche momen­tan kaum verhindert werden kann. Die Welt wird ein Stückchen friedlicher, ohne dass sich jemand schutzlos potentiellen Angreifern ausliefern muss. Und nachdem die Welt friedlicher geworden ist, können wir irgendwann weiter darüber nachdenken, ob wir in einer solchen friedlicheren Welt nicht vollständig auf eine Armee verzichten können.


 

Quellen:

1 Kurt Tucholsky alias Ignaz Wrobel in seinem Aufsatz „Der bewachte Kriegsschauplatz“ (erstmals publiziert in Die Weltbühne, 04.08.1931, Nr. 31, S. 191).

2 https://www.bdsv.eu/themen/die-industrie/articles/politische-bedeutung.html.

3 https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-06/jemen-krieg-ruestungsexporte-deutschland-saudi-arabien.

4 https://www.dw.com/de/un-experten-anzeichen-f%C3%BCr-kriegsverbrechen-im-jemen/a-45253943.

5 https://www.zeit.de/politik/ausland/2011-09/g-36-libyen-2005.

6 https://www.spiegel.de/politik/ausland/luftangriff-auf-tanklaster-protokoll-der-alptraumnacht-von-kunduz-a-663681.html.

https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/luftangriff-bei-kundus-ein-bremer-anwalt-vertritt-die-angehoerigen-1899659.html.

7 Immanuel Kant: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten und Kritik der praktischen Vernunft (AA IV, S. 421).

8 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 3: UN-Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948.

9 https://www.dhm.de/lemo/kapitel/zweiter-weltkrieg/kriegsverlauf/dresden.

10 https://www.zeit.de/online/2009/35/atombombe-hiroshima.

11 https://www.zeit.de/politik/ausland/2019-07/syrien-idlib-luftangriffe-russland-syrien-tote-zivilisten.


Weiterführende Literatur:

Wolfram Beyer (2012): Pazifismus und Antimilitarismus. Eine Einführung in die Ideengeschichte (Stuttgart: Schmetterling-Verlag).

Webseite der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen, insbesondere die Themenseiten „Anti-Militarisierung“ und „Waffen und Rüstung“ – https://www.dfg-vk.de/

Webseite des RüstungsInformationsBüros – https://rib-ev.de/

Jahresberichte des Stockholm International Peace Research Institute (SIPRI) – SIPRI Yearbooks.




72 Ansichten0 Kommentare

Soldaten sind Mörder¹? – Entwurf einer radikalen Rüstungskritik

Von Anna Uth
bottom of page