Kriege sind kein schönes Thema. Unsere Kultur täuscht an dieser Stelle. Die Kunstgeschichte beherbergt viele Heldenepen und Andenken an die großen Taten und Siege, die die Heroen vollbracht haben: Die Illias, Homers Meisterwerk, schildert den Trojanischen Krieg und Achilles‘ Heldentaten, Siegfried aus der Niebelungensage ist ein Kämpfer, König Artus ist für seine vielen gewonnenen Schlachten berühmt. Architektonisch sind die Siege in unseren Städten durch Monumente wie den Triumphbogen in Paris oder die Siegessäule in Berlin verewigt, und die Gemäldegalerien sind gefüllt mit Bildern wie dem von Napoleon auf seinem Pferd bei der Überquerung des St.-Bernhard-Passes. Auch unsere Geschichtsschreibung ist geprägt von glorifizierenden Erzählungen über Schlachten und Eroberungen: Hannibals Feldzüge gegen Rom, die der Römer in Europa und die der Europäer in Amerika, die große Alexanderschlacht, die Kreuzzüge – die Liste ließe sich beliebig lange fortsetzen.
Erst vor kurzem kam ein Film in die Kinos, der sogar für den Oscar nominiert war: „1917“¹ erzählt die Geschichte eines Helden, der es schafft, trotz aller Widrigkeiten eine Nachricht über Feindesland zu transportieren und im letzten Moment zuzustellen. Auch wenn in dieser Darstellung die Gräuel des Krieges nicht unbedingt ausgelassen werden, schleicht sich der Verdacht ein, dass die Grausamkeiten des Krieges nur gezeigt werden, um die Taten der Hauptfigur durch den Kontrast heldenhafter erscheinen zu lassen. Das Kriegsgeschehen wird bis heute als Kulisse für menschliche Größe und seine Akteure als ehrbar und heldenhaft dargestellt.
Doch Krieg hat sich gewandelt, und unser Bild vom Krieg muss sich deshalb ebenfalls wandeln. Neue Technologien wie Drohnen und Raketen mit Fernlenkung ermöglichen den Kampf aus der Distanz, und meist sind nicht mehr Soldat*innen, sondern Zivilist*innen die Leidtragenden, die verwundet und getötet werden². Im Irak sind zwischen März 2003 und Oktober 2019 je nach Schätzung 184 000 bis 207 000 irakische Zivilist*innen bei Kampfhandlungen getötet worden, also doppelt so viele wie zu verschiedenen Truppen gehörenden Soldat*innen und Kämpfer*innen, deren Todesopfer auf 88 000 bis 97 000 beziffert werden.³ In den Kriegen in Afghanistan und Syrien wurden mehr als 40 000 Zivilist*innen durch Kriegsgewalt getötet, im Jemen waren es bislang 12 000.⁴ Nicht einberechnet wurden hierbei Todesfälle, die durch den kriegsbedingt fehlenden Zugang zu Versorgungsgütern, durch zerstörte Infrastruktur oder durch Krankheiten verursacht wurden.
Heldentaten begehen heutzutage höchstens Helfer*innen wie die Freiwilligen der Gruppe White Helmets in Syrien⁵ oder Ärzt*innen, die versuchen, Überlebende aus Trümmern zu bergen oder erste Hilfe zu leisten. Eine ehrliche Darstellung von Krieg muss daher ihren Blickwinkel ändern und nicht mehr die Helden in den Mittelpunkt stellen, sondern die Grausamkeiten, die es zu vermeiden gilt.
Auch politisch betrachtet haben Kriege ihre Eindeutigkeit verloren: Während früher noch eine klassische Einordnung der Beteiligten in ein Freund-Feind-Schema möglich war – Deutschland gegen Frankreich 1870/71; im Zweiten Weltkrieg die Alliierten gegen die Achsenmächte; und im Kalten Krieg die USA gegen die Sowjetunion – sind Kriege spätestens seit den 1990er Jahren unübersichtlich geworden.⁶ Es gibt immer mehr Kriegsparteien und andere am Krieg beteiligte Gruppen mit unterschiedlicher Größe, Ausstattung und politischer Legitimität, die einander bekämpfen oder wechselnde Allianzen eingehen, und die oft Partikularinteressen vertreten. In diesen Kriegen, die oft mit dem Begriff „asymmetrische Kriege“⁷ charakterisiert werden, lässt es sich immer schwerer auseinanderhalten, wer für oder gegen wen kämpft. Diese Entwicklung ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass sich vermehrt halbstaatliche und private Akteure an den Kriegshandlungen beteiligen.⁸
Die privaten Kriegsteilnehmer sind von verschiedener Natur, bei manchen handelt es sich um regelrechte Privatarmeen, andere sind eher bewaffnete Banden. Sie tauchen nicht immer in der Berichterstattung auf und es ist schwer, bei der Beobachtung von Konflikten den Überblick über alle Beteiligten und ihr Verhältnis zueinander zu bewahren. Zur Vereinfachung werden kleinere Gruppen manchmal vernachlässigt, in anderen Fällen werden die Akteure und ihre Handlungen in ein Gut-Böse-Raster gepresst, wodurch wichtige Differenzierungen verloren gehen. Dadurch werden auch die Narrative über Krieg ungenau und unzureichend. Das Reden über Krieg ist durch diese Umstände schwieriger geworden, aber das bedeutet nicht, dass es weniger wichtig ist. Im Gegenteil, wir müssen genau hinsehen und versuchen zu verstehen, was in Kriegen und gewaltsamen Auseinandersetzungen geschieht, denn nur so können wir uns auch gegen Gewalt und Krieg einsetzen.
Dieser Text soll einige Anhaltspunkte für die Einordnung von privaten und halbstaatlichen Kriegsakteuren geben, die uns in heutigen Kriegen immer wieder begegnen. Außerdem möchte ich einige Problematiken im Zusammenhang mit solchen Akteuren hervorheben. Diese können kritische Denkanstöße liefern und uns die Möglichkeit geben, Kriege anders, und damit ein bisschen besser zu verstehen.
a) Milizen
Wenn man an nicht-staatliche militärische Akteure denkt, sind Milizen wahrscheinlich die ersten, die einem einfallen. Sie genießen eine einigermaßen hohe, wenn auch meist negativ konnotierte Präsenz in der medialen Berichterstattung und sind an einigen der aktuellen Kriege beteiligt.
Der Begriff Miliz, von seiner lateinischen Wortherkunft verwandt mit dem Wort Militär, kann für militärische oder militärähnliche bzw. paramilitärische Truppenverbände genutzt werden, die nicht aus Berufssoldat*innen bestehen, sondern aus einberufenen Zivilist*innen, die aber eine kurze militärische Ausbildung unterlaufen haben und daher wie eine Armee eingesetzt werden können.⁹ Heutzutage wird der Begriff fast ausschließlich benutzt, um nicht-staatliche paramilitärische Gruppen und Armeen zu bezeichnen, die unabhängig von staatlichen Stellen agieren und mit diesen zwar teils auch kooperieren, sie jedoch teils auch bekämpfen.
Die Truppenstärke und die Aktionsbereiche können sich dabei stark unterscheiden – es gibt örtlich begrenzt operierende Milizen, die die lokale Bevölkerung zur Selbstverteidigung gebildet hat, und transnational tätige Milizen, die teilweise sogar an mehreren Orten gleichzeitig in verschiedene Krisen und Situationen eingreifen. Beispiele für an mehreren Orten aktive Milizen sind Boko Haram oder die sudanesische Gruppe Rapid Support Forces (RSF). Neben ihrem Einsatz in den verschiedenen Regionen Sudans gibt es Berichte darüber, dass die RSF auch im zum Sudan benachbarten Tschad und in Jemen aktiv ist.¹⁰
Auch in Fällen, in denen Milizen mit Staaten kooperieren oder staatliche Aufgaben übernehmen, haben sie meist keinen Zugang zu staatlichen Mitteln. Aufgrund dessen sind sie auf alternative Finanzierungsquellen angewiesen, um ihre Versorgung mit Lebensmitteln und Waffen sicherzustellen. Ihre Finanzierung basiert oft auf Strategien der illegalen Kriegswirtschaft und weist Gemeinsamkeiten mit organisierter Kriminalität auf. Die Milizen plündern die Zivilbevölkerung, beteiligen sich an Schmuggelgeschäften und verkaufen Waffen, Drogen oder erbeutete Rohstoffe weiter.¹¹ In einigen Fällen kommt es zu Menschenschmuggel und -handel, beispielsweise mit dem Transport von Geflüchteten über geschlossene Grenzen.¹²
Eine andere Möglichkeit der Finanzierung, insbesondere in rohstoffreichen Regionen, ist die Kontrolle über Bergbau oder landwirtschaftliche Produktion: Dort entstehen von den Milizen kontrollierte Wirtschaftszweige wie der Abbau von Rohstoffen in illegalen Minen, beispielsweise von Gold, Diamanten oder seltenen Mineralien wie die Erze von Zinn, Wolfram oder Coltan. Dies lässt sich am Beispiel der Demokratischen Republik Kongo beobachten, wo verschiedene Rebellengruppen und Milizen unter anderem in der Provinz Orientale nach Gold und Diamanten und in der Provinz Kivu nach Coltanerzen schürfen.¹³ In für den Drogenanbau klimatisch günstigen Gebieten floriert hingegen der Anbau von Koka-, Cannabis- oder Schlafmohnpflanzen. Dies zeigt sich in Kolumbien, wo Paramilitärs zeitweise 70 Prozent der Drogenexporte kontrollierten¹⁴, oder in Afghanistan, wo allein im Jahr 2002 Drogen – vor allem Heroin – im Wert von 1,2 Milliarden US-Dollar produziert wurden¹⁵. Die Erzeugnisse können die Milizen auf dem Weltmarkt absetzen, um sich Waffen und Versorgungsgüter zu finanzieren. In diesen Fällen kann es äußerst lukrativ sein, sich als Anführer einer Miliz an solchen Geschäften zu beteiligen.
Andere Milizen erhalten Finanzierung durch ausländische Geldgeber*innen und sind damit weniger auf Kriegswirtschaft und illegale Versorgungsstrategien angewiesen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die Milizen bestimmte politische, religiöse oder ideologische Ziele verfolgen, die die Sponsoren unterstützen möchten. Oft bleiben diese Sponsoren jedoch im Schatten – solche Verbindungen können daher nur schwer bewiesen werden. So wurde beispielsweise die Hisbollah im Libanon vom Iran finanziell und logistisch unterstützt, die Revolutionsgarden des Iran waren an der militärischen Ausbildung der Hisbollah beteiligt und versorgten sie auch mit Waffen.¹⁶ Ähnlich unterstützte der Iran beispielsweise die Huthi-Rebellen, die sich im Jemen mit der saudischen Militärallianz im Krieg befinden.¹⁷
Die vermutete Unterstützung von Milizen durch externe Akteure und Geldgeber*innen wird oft als Einmischung in die Souveränität des Staates, in dem die Milizen aktiv sind, verstanden, und kann dadurch außerdem zu einer Verschärfung von Spannungen zwischen den verschiedenen Konfliktparteien führen.
Doch auch lokal verwurzelte Milizen können, zum Beispiel indem sie die militärische oder ökonomische Kontrolle über bestimmte Gebiete erlangen, ein Problem für die Durchsetzung von staatlicher Autorität darstellen und die Instabilität von Regionen erhöhen. In diesem Zusammenhang wird häufig von Warlords gesprochen: Milizenführer, die durch militärische Kontrolle eines Gebiets als faktische Herrscher fungieren und oft auch über die Loyalität eines Teils der Bevölkerung verfügen, sodass die nationalstaatliche Regierung in diesen Regionen keinen Einfluss mehr ausüben kann.¹⁸
Durch ihre illegalen Versorgungswege sowie durch ihre Rolle als Konkurrenten um staatliche Macht und territorialen Einfluss werden Milizen oft als „die Bösen“ dargestellt. Dabei wird allerdings gerne vergessen, dass Milizen oft entstehen oder Zulauf erhalten, wenn sich die Bevölkerung Zwangslagen ausgesetzt sieht. Ein Grund dafür kann die Notwendigkeit der Selbstverteidigung sein, wie in der Demokratischen Republik Kongo, wo sich seit den 1970er Jahren als Mutuelles bezeichnete Milizen bildeten, die dem Selbstschutz dienten.¹⁹ Andere Milizen erhalten Unterstützung, weil die Bevölkerung das Gefühl hat, ohne die Anwendung von Gewalt als Druckmittel keine politische Repräsentation und keine Möglichkeiten zur Mitbestimmung zu erlangen. In wiederum anderen Fällen mangelt es an wirtschaftlichen Chancen, den eigenen Lebensunterhalt auf legalem Weg zu bestreiten, sodass Milizen die einzige Erwerbsmöglichkeit darstellen.²⁰
Aufgrund der Vielzahl von Faktoren, die die Milizen und die einzelnen Kämpfer*innen in ihren Entscheidungen beeinflussen, ist es nicht hilfreich, sie pauschal als „böse“ zu verurteilen. Während die Anführer der Milizen häufig ein Interesse an den Profiten haben, die oftmals gerade aufgrund der Instabilität eines Konflikts oder einer Krise möglich werden, sind Söldner*innen und Kämpfer*innen auf die Milizen als ihre ökonomische Lebensgrundlage angewiesen. Die Zivilbevölkerung ist ebenfalls häufig von Milizen abhängig und muss sich zur Gewährleistung der eigenen Sicherheit auf sie verlassen.
Solche Abhängigkeiten erschweren die Befriedung von Konflikten immens: Die durch die Konflikte und die Gewalt hervorgerufene Unberechenbarkeit der ökonomischen Lage verhindert das Entstehen anderer Wirtschaftszweige mit Arbeitsplätzen im zivilen Bereich. Auf diese Weise erhalten die Milizen weiteren Zulauf, und die Situation verschärft sich weiter. Diese Dynamik ist Grund für die Schlüsselrolle, die Milizen im Verlauf von Konflikten einnehmen. Genau deshalb ist es so wichtig, sich über Milizen bewusst zu sein, wenn man über aktuelle Kriege und Konflikte spricht.
b) Sicherheitsunternehmen
Es gibt jedoch noch eine andere, weniger bekannte Gruppe von nicht-staatlichen Akteuren, die an Kriegen beteiligt sind: die der privaten Sicherheitsdienstleister. Ein Großteil der Aufgaben, die diese Dienstleister übernehmen, wurde ursprünglich von Polizei und Militär wahrgenommen. Dabei handelt es sich um verschiedenartige Tätigkeiten, von der Bewachung oder dem Schutz von Personen und Gebäuden, über Unterstützungstätigkeiten wie technische Assistenz und Wartung für den Einsatz von Waffen- und Verteidigungssystemen und anderen Maschinen, die die Armeen benötigen, bis hin zur Ausbildung von Polizist*innen und Soldat*innen oder zur Bereitstellung von Söldner*innen für Kampfeinsätze.²¹
Die Übertragung der Aufgaben an diese Unternehmen erfolgt aus verschiedenen Gründen: Zunächst einmal gibt es eine Tendenz dahingehend, dass die von den staatlichen Sicherheitskräften genutzten Technologien immer komplexer werden und nur noch von Fachkundigen bedient oder gewartet werden können.²² Das gilt beispielsweise für komplizierte Waffensysteme, aber auch in den Bereichen IT und Telekommunikation. In solchen Fällen kooperieren Armeen oder Polizeien mit externen Vertragspartnern, die über dieses Fachwissen verfügen.
Ein zweite Erklärung, die mit der ersten teilweise einhergeht, ist die der Ökonomisierung und der Kürzung von öffentlichen Geldern – eine Logik, die auch in vielen anderen Bereichen des öffentlichen Lebens Anwendung findet. So ist zum Beispiel im Gesundheitswesen, in der Wasserversorgung oder im Verkehrswesen eine Tendenz der Privatisierung zu beobachten, die oft mit der Hoffnung auf gesteigerte Effizienz und auf Kosteneinsparungen verbunden ist. Das Phänomen tritt jedoch auch im Bereich von Militär und Polizei auf²³: Es ist oft schlicht teurer, Expert*innen selbst auszubilden und Personal dauerhaft zu beschäftigen, statt sie nur für kurze Perioden anzumieten.
In militärisch weniger entwickelten Ländern kann hinzukommen, dass Personal und Truppen von privaten Unternehmen, die oft aus dem Ausland angeheuert werden, durch ihre bessere Ausbildung zuverlässiger als die lokalen Sicherheitskräfte sind.²⁴
Die Sicherheitsdienstleister operieren in den allermeisten Fällen im Rahmen lokaler Gesetze und oft auch in staatlichem Auftrag. Sie sind also vom Staat geduldet oder sogar ausdrücklich erwünscht. Die Behörden nehmen die Sicherheitsunternehmen daher als Verbündete wahr. Daraus ergibt sich das Narrativ, dass Sicherheitsdienstleister prinzipiell zu den „Guten“ gehören und die Staaten pflichtbewusst bei der Erfüllung ihrer Sicherheitsaufgaben unterstützen.
Ein Grund für das vermehrte Zurückgreifen auf private Sicherheit ist das gestiegene Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerungen. Dadurch gibt es auch an Orten, die nicht in Konflikt- oder Krisenregionen liegen, wachsende Absatzmärkte für Sicherheitsdienstleistungen.²⁵
In Europa werden mithin andere Dienstleistungen angeboten als in Kriegsgebieten. Zu nennen sind hier vor allem der Schutz von Gebäuden und Arealen durch Wachschutz, Alarmsysteme und Überwachungstechnik.²⁶ Vielen von uns begegnen private Sicherheitsdienste daher auch regelmäßig in unserem Alltag, beispielsweise durch Security-Personal im Einzelhandel oder beim Besuch von Veranstaltungen als Türsteher*innen. Dies nehmen wir oft als selbstverständlich wahr.
Natürlich ist ein sicheres Lebensumfeld erstrebenswert, und private Sicherheitsdienstleister bieten in einigen Hinsichten eine Chance für die Gesellschaft. Sie können Sicherheit gewährleisten, wenn die Polizei aufgrund von fehlenden Ressourcen oder Überlastung nicht dazu in der Lage ist.²⁷ Vorteilhaft ist dabei, dass die Kosten für den Einsatz oft die ebenfalls privaten Auftraggebenden tragen, beispielsweise beim Objektschutz oder in Einkaufszentren, und damit die Steuerzahlenden entlastet werden.
Doch man darf dabei die kritischen Aspekte von privatisierter Sicherheit nicht vergessen. Zum einen können private Sicherheitskräfte von Privatpersonen oder Unternehmen beauftragt werden. Die Entscheidung über ihren Einsatz muss dabei nicht politisch getroffen werden und ist damit keine gesellschaftliche Frage mehr, sondern eine der finanziellen Ressourcen. Man muss sich eine solche Sicherheit eben auch leisten können. Dadurch ist auch die Möglichkeit von demokratischer Kontrolle über die Aktivitäten von Sicherheitskräften eingeschränkt, da solche Einsätze nicht mehr politisch verhandelt und nicht im gleichen Maße legitimiert werden müssen.
Zum anderen gewinnt die Branche, die allein in Deutschland momentan einen Jahresumsatz von 9,14 Millionen Euro erwirtschaftet²⁸, durch ihre ökonomische Rolle Einfluss auf politische Entscheidungen, beispielsweise durch verbandliche Interessenvertretung (umgangssprachlich auch als „Lobbying“ bezeichnet). Gleichzeitig entsteht auch eine Abhängigkeit des Staates von den dienstleistenden Unternehmen, denn würden diese wegfallen, würde ein „Sicherheitsloch“ entstehen, dass die staatlichen Kräfte vermutlich nur schwer schließen könnten. Beides gibt der Branche eine gewisse Verhandlungsmacht gegenüber der Politik.
Ähnliche Problematiken ergeben sich, wenn private Militärunternehmer*innen international in Konflikt- und Krisengebieten agieren, in denen massive Unsicherheit herrscht. Auch dort ist eine Verbesserung der Sicherheitslage selbstverständlich begrüßenswert und für die Personen, denen dadurch Schutz zuteil wird, oft unverzichtbar. Hier tritt das Ungleichheitsproblem jedoch noch stärker zu Tage: Wer von der Sicherheit profitiert und wer nicht, ist eine Frage des Geldes. Denn gerade für arme Bevölkerungsschichten ist Sicherheit, zum Beispiel durch privates Security-Personal, nur selten bezahlbar.²⁹ Im Gegenteil ist sie in solchen Situationen oft auf Selbstschutz oder auf den Schutz von Milizen angewiesen, was Krisen wiederum verschärfen und die Militarisierung einer Gesellschaft vorantreiben kann.
Durch die Profite, die die Militärunternehmer*innen erwirtschaften – für das Jahr 2010 wurden die weltweiten Umsätze der Branche auf mehr als 100 Milliarden US-Dollar geschätzt³⁰ –, haben sie ähnlich wie die Milizen teilweise kein Interesse daran, dass sich die allgemeine Sicherheitslage langfristig entspannt. Dies muss zwar nicht dazu führen, dass die Konflikte durch solche Akteure absichtlich angeheizt werden, es ist jedoch davon auszugehen, dass ein Fokus auf bewusster Deeskalation nicht unbedingt Priorität hat.³¹
Ebenfalls sind – wie auch beim Einsatz von privaten Sicherheitskräften in innerstaatlichen Situationen – demokratische Legitimation und Kontrolle abgeschwächt, insbesondere wenn Regierungen Militärunternehmer*innen beauftragen, Söldner*innen in Kampfeinsätze zu schicken. Für die Entsendung der nationalen Armeen gibt es in vielen demokratischen Staaten Möglichkeiten der parlamentarischen Kontrolle. Dies ist im Falle der Beauftragung von Firmen nicht im selben Maße gegeben. Auch im öffentlichen und medialen Diskurs unterliegt der Einsatz der nationalen Armeen besonderer Aufmerksamkeit. Das Fehlen eines solchen Diskurses über den Einsatz privater Vertragspartner*innen bedeutet daher auch eine Einschränkung der Gesellschaft, durch Proteste oder bei nachfolgenden Wahlen auf militärische Einsätze zu reagieren und die Regierung zur Verantwortung zu ziehen. Auch die Kontrollfunktion der Presse als der vierten Gewalt kommt dadurch nur eingeschränkt zum Tragen. Dieses Problem wird oft durch die Intransparenz über geschlossene Verträge verstärkt.³² Es lässt sich daher feststellen, dass der Einsatz von privaten Militärunternehmen für Regierungen die Möglichkeit bietet, sich ihrer Verantwortung zu entledigen, insbesondere, weil Misserfolge nicht unbedingt auf die Regierungen, sondern eher auf die beauftragten Firmen zurückfallen.³³
Problematisch ist auch die Ahndung von Fehlverhalten oder Menschenrechtsverstößen durch Angestellte eines Militärunternehmens: Da die Söldner*innen nicht Teil der offiziellen Armeen sind, werden sie nach momentan geltendem internationalem Recht nicht als Kombattant*innen gewertet.³⁴ Sie unterstehen daher nur der Zivilgesetzgebung, nicht aber der Militärgerichtsbarkeit, was faktisch zu Problemen in der Umsetzung der Strafverfolgung führt. Es ist nicht immer klar, ob die Gesetze desjenigen Staates angewendet werden müssen, in dem die Firma ihren Sitz hat oder dessen Nationalität das eingesetzte Personal hat, oder die lokalen Gesetze, die an dem Ort gelten, an dem die Operationen stattfinden.³⁵ Diese Unklarheiten im rechtlichen Rahmen und über die Zuständigkeit der Behörden bieten die Möglichkeit, sich aus der Verantwortung zu ziehen und Strafverfahren zu umgehen.³⁶ Insbesondere bei Einsätzen in Kriegs- und Krisengebieten kommt erschwerend hinzu, dass es sich dort häufig um rechtsfreie Räume handelt: Da die Staatlichkeit in solchen Zonen oft zusammengebrochen ist, kann Fehlverhalten durch die nicht mehr vorhandenen staatlichen Stellen nicht geahndet werden. Ein prominentes Beispiel, in dem sich die Aufklärung und Ahndung als schwierig gestalteten, ist die Schießerei auf dem Nisour-Platz im Irak am 16. September 2007. Dort hatten Mitarbeiter des US-amerikanischen Söldnerunternehmens Blackwater mitten in Bagdad am helllichten Tage 17 irakische Zivilist*innen getötet, laut irakischen Behörden ohne triftigen Anlass.³⁷ Eine spätere Anklage gegen fünf der beteiligten Söldner wurde Anfang 2010 fallengelassen.³⁸
Es gibt also viele Gründe, weshalb man nicht nur die Beteiligung von Milizen, sondern auch die von privaten Militärdienstleister*innen an Kriegen und in Konfliktsituationen kritisch in Augenschein nehmen sollte. Auch wenn letztere oft mit staatlichen Stellen kooperieren und sich gerne als deren Verbündete präsentieren, die den Staaten beim Herstellen von Sicherheit behilflich sind, ist ihr Einsatz nicht immer unproblematisch, insbesondere, weil sich viele Aspekte ihres Handelns dem öffentlichen Zugriff entziehen. Ihr Einsatz ist vielleicht notwendig, um dringend benötigte Sicherheit garantieren zu können. Doch darf der kritische Diskurs darüber nicht fehlen, wann und wie dies erfolgen sollte.
Private Kriegsakteure sind aus der heutigen Zeit nicht mehr wegzudenken, und eine Rückkehr zu allein staatlich garantierter Sicherheit scheint unwahrscheinlich. Die Aspekte von Kommerzialisierung und Profitorientierung, von Legitimität und Kontrollmechanismen sowie der Aspekt des unklaren rechtlichen Rahmens sind Problematiken, die bei privaten Akteuren in Kriegen auf besondere Weise zu Tage treten. Ihre Beteiligung an Konflikten führt deshalb dazu, dass andere Logiken und Strategien zur Anwendung kommen als bei klassischen zwischenstaatlichen Kriegen. Allein schon deshalb sollten wir, vor allem wenn wir uns mit Kriegen und Konflikten beschäftigen, aber auch bei innenpolitischen Debatten, solche Akteure nicht aus dem Blick verlieren – um Kriege richtig einschätzen zu können, aber auch, um durch unseren kritischen Blick Rechenschaft von den Akteuren fordern zu können.
Kriege sind nicht schön, es gibt oft keine Held*innen, dafür aber viele Akteure mit vielfältigen Motiven – und die Komplexität der Konflikte macht es nicht leicht, sie zu verstehen und zu beurteilen. Doch nur, wenn man sich dies bewusst macht und keine vereinfachenden Rollen von „gut“ und „böse“ verteilt, wird es möglich, Lösungen für die vielen Konflikte dieser Welt zu entwickeln.
Quellen und Anmerkungen:
1 Mendes, Sam (2019): 1917.
Vgl. IMDB-Seite „1917“. URL: https://www.imdb.com/title/tt8579674/. Abgerufen am 27.05.2020.
2 Vgl. Münkler, Herfried (2015): Die Neuen Kriege. Reinbeck bei Hamburg: Rowohlt. S. 28.
3 Vgl. Crawford, Neta, und Lutz, Catherine (2019): Human Cost of Post-9/11 Wars. https://watson.brown.edu/costsofwar/files/cow/imce/papers/2019/Direct%20War%20Deaths%20COW%20Estimate%20November%2013%202019%20FINAL.pdf. Abgerufen am 27.05.2020.
4 Vgl. ebd.
5 Vgl. Jan, Maria (2015): Q&A: Syria's White Helmets. https://www.aljazeera.com/news/2015/08/qa-syria-white-helmets-150819142324132.html. Abgerufen am 27.05.2020.
6 Diese Darstellung bezieht sich auf die Zeit seit dem Beginn der Neueren Geschichte Mitte des 18. Jahrhunderts, die durch ihre historische Nähe zur jetzigen Zeit unser Bild der kriegerischen Auseinandersetzung stärker prägt. In vorangegangenen Epochen gab es bereits viele unübersichtliche Kriege, deren prominentestes Beispiel vermutlich der Dreißigjährige Krieg ist.
7 Münkler, Herfried (2015): Die Neuen Kriege. S. 48ff.
8 Vgl. Förster, Stig; Jansen, Christian und Kronenbitter, Günther (2010): Einleitung. In: Förster, Stig; Jansen, Christian und Kronenbitter, Günther (Hrsg.): Rückkehr der Condottieri? Krieg und Militär zwischen staatlichem Monopol und Privatisierung: Von der Antike bis zur Gegenwart. Paderborn: Ferdinand Schöningh. S. 13f.
9 Vgl. Oxford Learner's Dictionary (2020): Militia. https://www.oxfordlearnersdictionaries.com/definition/english/militia?q=militia. Abgerufen am 27.05.2020.
10 Vgl. The Human Security Baseline Assessment for Sudan and South Sudan (HSBA) (2017): Security Brief: Remote-control breakdown Sudanese paramilitary forces and pro-government militias. https://css.ethz.ch/content/dam/ethz/special-interest/gess/cis/center-for-securities-studies/resources/docs/SAS-Sudanese%20Paramilitary%20Forces%20and%20Pro-Government%20Militias.pdf. Abgerufen am 27.05.2020.
und: Vgl. Heras, N. (2017): Sudan’s Controversial Rapid Support Forces Bolster Saudi Efforts in Yemen. In: Terrorism Monitor, Vol. XV, Issue 20. https://jamestown.org/wp-content/uploads/2017/10/TM-October-27-2017.pdf?x75007. Abgerufen am 27.05.2020. S. 3-5.
11 Vgl. Kanzleiter, Boris (2003): Krieg & Frieden GmbH. Privatarmeen und private Militärunternehmen als Akteure der Neuen Kriege. In: Azzellini, Dario, Kanzleiter, Boris (Hrsg.): Das Unternehmen Krieg. Paramilitärs, Warlords und Privatarmeen als Akteure der Neuen Kriegsordnung. Berlin/Hamburg/Göttingen: Assoziation A. S. 177.
12 Ein Beispiel hierfür ist die bereits erwähnte RSF-Miliz.
Vgl. Schauseil, Wasil (2019): Die Bekämpfung von Fluchtursachen: Zur repressiven Wendung eines progressiven Ansatzes.
13 Vgl. Aust, Björn (2003): ‚Feindliche Übernahmen‘. Ökonomische Interessen und ‚militärisches Unternehmertum‘ im Kongo. In: Azzellini, Dario, Kanzleiter, Boris (Hrsg.): Das Unternehmen Krieg. S. 146.
14 Vgl. Azzellini, Dario (2003): Kolumbien. Versuchslabor für privatisierte Kriegsführung. In: Azzellini, Dario, Kanzleiter, Boris (Hrsg.): Das Unternehmen Krieg. S. 44.
15 Vgl. Kanzleiter, Boris (2003): Warlordisierung vertraglich festgeschrieben. (Interview mit Dr. Matin Baraki) In: Azzellini, D., Kanzleiter, B. (Hrsg.): Das Unternehmen Krieg. S. 122.
16 Vgl. Philipp, P. (2011): Hisbollah. https://www.bpb.de/politik/extremismus/islamismus/36369/hisbollah. Abgerufen am 27.05.2020.
17 Vgl. Saul, Jonathan; Hafezi, Parisa und Georgy, Michael (2017): Exclusive: Iran steps up support for Houthis in Yemen's war – sources. https://www.reuters.com/article/us-yemen-iran-houthis-idUSKBN16S22R. Abgerufen am: 27.05.2020.
18 Warlords zeichnen sich darüber hinaus dadurch aus, dass sie mehr an ökonomischen Profiten und weniger an politischen oder ideologischen Zielen interessiert sind.
Vgl. Zimmermann, Martin (2010): Zwischen privatem Interesse und Staat. Warlords in der Antike. In: Förster, Stig; Jansen, Christian und Kronenbitter, Günther (Hrsg.): Rückkehr der Condottieri? Krieg und Militär zwischen staatlichem Monopol und Privatisierung: Von der Antike bis zur Gegenwart. Paderborn: Ferdinand Schöningh. S. 27f.
19 Vgl. Schaible, Jakob (2020): „Grüne Gewalt. Militarisierter Naturschutz im Herzen Afrikas“.
20 Vgl. beispielsweise Seibert, Thomas (2003): Die neue Kriegsordnung. Der globale Kapitalismus und seine barbarisierte Rückseite. In: Azzellini, Dario, Kanzleiter, Boris (Hrsg.): Das Unternehmen Krieg. S. 21.
21 Vgl. Kanzleiter, Boris (2003): Krieg & Frieden GmbH. S. 178.
und: Vgl. Eick, Volker (2003): Policing for Profit. Der kleine Krieg vor der Haustür. In: Azzellini, Dario, Kanzleiter, Boris (Hrsg.): Das Unternehmen Krieg. S. 206.
und: Vgl. Wulf, Herbert (2010): Konflikt, Krieg und Kriegsgewinnler. Liberalisierung der Wirtschaft – Reprivatisierung des Militärs. In: Förster, Stig; Jansen, Christian und Kronenbitter, Günther (Hrsg.): Rückkehr der Condottieri? S. 320.
und: Vgl. von Boemcken, Marc (2010): „Condottieri der Gegenwart. Die Globalisierung des privaten Sicherheitsgewerbes“. In: Förster, Stig, Jansen, Christian und Kronenbitter, Günther (Hrsg.): Rückkehr der Condottieri? S. 305f.
22 Vgl. Wulf, Herbert (2010): Konflikt, Krieg und Kriegsgewinnler. S. 314.
23 Vgl. ebd. S. 319.
24 Vgl. ebd. S. 314f.
25 Darüber hinaus können Sicherheitsdienstleister*innen auch selbst zu einem gesteigerten Sicherheitsbewusstsein beitragen, indem sie z.B. als Expert*innen auftreten und als solche neue Bedrohungsszenarien in den Diskurs einbringen. Eine Versicherheitlichung oder „securitisation“, also eine Sicherheitsfokussierung in weiteren Bereichen und Diskursen kann wiederum eine gesteigerte Nachfrage für Sicherheitsdienstleistungen schaffen.
Vgl. Schneiker, Andrea (2010): Private Militärfirmen in Kriegsökonomien. Der Einsatz von Executive Outcomes in Sierra Leone. In: Förster, Stig; Jansen, Christian und Kronenbitter, Günther (Hrsg.): Rückkehr der Condottieri? S. 293.
26 Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) (2020): Sicherheitswirtschaft in Deutschland. Bad Homburg: BDSW. https://www.bdsw.de/images/statistiksatz/Statistiksatz_BDSW_BDGW_BDLS_12_08_2020.pdf. Abgerufen am: 27.05.2020. S. 6.
27 Vgl. Wulf, Herbert (2010): Konflikt, Krieg und Kriegsgewinnler. S. 319.
28 Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) (2020): Sicherheitswirtschaft in Deutschland. S. 5.
29 Vgl. von Boemcken, Marc (2010): Condottieri der Gegenwart. Die Globalisierung des privaten Sicherheitsgewerbes. S. 307.
30 Vgl. ebd. S. 304f.
31 Vgl. Schneiker, Andrea (2010): Private Militärfirmen in Kriegsökonomien. S. 285.
Vgl. Kanzleiter, Boris (2003): Krieg & Frieden GmbH. S. 186.
32 Es kommt beispielsweise auch durch Militärdienstleister zur Einflussnahme auf politische Entscheidungen, wie im Fall von Kellogg, Brown & Root, einer Tochterfirma von Halliburton Co., die im Bereich der Logistik bzw. Versorgung und im Militäranlagenbau aktiv ist.
Vgl. auch: Kanzleiter, Boris (2003): Krieg & Frieden GmbH. 185f.
Zu den Verstrickungen zwischen Politik und Militärunternehmen siehe auch Gero Willmanns "Der militärisch-industrielle Komplex in den USA – eine Schattenregierung?".
33 Vgl. Wulf, Herbert. (2010): Konflikt, Krieg und Kriegsgewinnler. S. 315f.
34 Vgl. Pfeiffer, Georg (2009): Privatisierung des Krieges? Zur Rolle von privaten Sicherheits- und Militärfirmen in bewaffneten Konflikten. Stuttgart: Franz Steiner Verlag. S. 46f.
35 Vgl. Schneiker, Andrea (2010): Private Militärfirmen in Kriegsökonomien. S. 292.
36 Vgl. ebd.
37 Chulov, Martin (2010): Blackwater trial: 15 minutes of gunfire which left 17 dead. https://www.theguardian.com/world/2010/jan/01/blackwater-trial-day-of-shootings. Abgerufen am: 01.06.2020.
38 Chulov, M. et al. (2010): Iraq threatens action after Blackwater case collapses. https://www.theguardian.com/world/2010/jan/01/iraq-us-blackwater-case-trial. Abgerufen am 01.06.2020.
Bildnachweise (chronologisch):
Jacques-Louis David. Bonaparte beim Überschreiten der Alpen am Großen Sankt Bernhard. URL: https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=1478444. Abgerufen am 07.10.2020. Gemeinfrei.
Akan Awe. Boko-Haram-Nigeria. URL: http://www.africametro.com/conflict-war/boko-haram-insurgents-lake-chad-basin-not-yetdefeated-united-nations. Abgerufen am 07.10.2020. CC BY-NC-SA 4.0.
SRSB-Group. Members of RSB Group, a Russian private military contractor. URL: https://rsb-group.org. Abgerufen am 07.09.2020. Unlicensed Work by RSB-Group.org.
Weiterführende Literatur:
– Förster, Stig; Jansen, Christian und Kronenbitter, Günther (Hrsg.) (2010): Rückkehr der Condottieri? Krieg und Militär zwischen staatlichem Monopol und Privatisierung: Von der Antike bis zur Gegenwart.
– Azzellini, Dario, Kanzleiter, Boris (Hrsg.) (2003): Das Unternehmen Krieg. Paramilitärs, Warlords und Privatarmeen als Akteure der Neuen Kriegsordnung. Auch verfügbar unter: http://www.azzellini.net/sites/azzellini.net/files/Unternehmen_Krieg.pdf